Weiterbildung, Interdisziplinarität, Forschung
Deutschland hatte zu Beginn der 1970er-Jahre – im Gegensatz zu den anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft – keine Weiterbildungsordnung für Rheumatologie. Dadurch gab es nicht genügend wissenschaftlich und ärztlich tätigen Nachwuchs. Gesundheitspolitisch relevant und für die Entwicklung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) bedeutsam war daher die am 16. Mai 1980 auf dem 83. Ärztetag in Berlin beschlossene Einführung der Teilgebietsbezeichnung Rheumatologie für Internisten und Orthopäden. Die entsprechende Weiterbildung sollte damals für jeden Facharzt zwei Jahre dauern, wobei mindestens ein Jahr zusätzlich zur Weiterbildung zum Facharzt abgeleistet werden musste. Die Entscheidung des Ärztetages fiel in die Amtszeit von Paul Otte, DGRh-Präsident von 1979 bis 1980.
Das Thema „Weiterbildung“ verlor auch in den Jahren danach nie an Brisanz, wie Anpassungen der Weiterbildungsordnung belegen. Bis heute diskutieren Rheumatologen, Internisten und Orthopäden/Unfallchirurgen gleichermaßen engagiert zu diesem Thema. Ein „Facharzt für Rheumatologie“ konnte sich aus verschiedenen Gründen nicht durchsetzen. Die Rheumatologie ist eine Subspezialisierung der Inneren Medizin und Orthopädie/Unfallchirurgie geblieben.
Die Interdisziplinarität des rheumatologischen Faches, das neben der Inneren Medizin und Orthopädie im Laufe der Zeit auch Vertreter weiterer medizinischer Fachrichtungen vereinigte, sollte in den 1980er-Jahren zu schweren Konflikten innerhalb der DGRh führen. Den Orthopäden, die zahlenmäßig in der DGRh in der Minderheit waren, wurde mündlich zugesichert, dass 1988 ein Orthopäde zum 1. Vizepräsidenten und damit zum designierten Präsidenten gewählt werde. Der Vorstand nahm allerdings im Vorfeld sein Vorschlagsrecht für einen passenden Kandidaten nicht wahr. Die Mitgliederversammlung wählte mit Klaus L. Schmidt dann einen Internisten zum Vizepräsidenten. Das führte zu erheblichen Spannungen innerhalb der Gesellschaft, dennoch kam es zu keinem Bruch zwischen Orthopäden und Internisten. Nachwirkungen dieser Entscheidung waren allerdings noch Jahre später zu spüren.
Unberührt von dieser innergesellschaftlichen Verstimmung kam die Rheumaforschung in den 1980er-Jahren deutlich voran. Die Forschungsförderung im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit“ von 1978 mit ihrem rheumatologischen Schwerpunkt war hierbei ein wichtiger Meilenstein. Projekte zur Rheumafrüherkennung und -diagnostik, zur Therapie-Entwicklung, zur wohnortnahen, kooperativen und kontinuierlichen Versorgung von Rheumakranken und zur Rehabilitation wurden von 1980 bis 1986 über das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMBF) unterstützt. Es gründeten sich verschiedene Modellverbünde. Die Bundesregierung initiierte schließlich ein Förderprogramm zur Einrichtung regionaler, kooperativer Rheumazentren unter rheumatologischer und orthopädischer Leitung. 28 kooperative Rheumazentren konnten daraufhin in Deutschland etabliert werden, heute sind es 30 Zentren. Darüber hinaus wurde 1988 das Deutsche Rheuma-Forschungszentrum (DRFZ) in Berlin gegründet, dessen Wissenschaftlicher Direktor seit 1996 Andreas Radbruch ist. Durch diese Entwicklung wurden sowohl die Stellung der universitären Rheumatologie als auch die Versorgungsforschung im Bereich der Rheumatologie in Deutschland gestärkt. Insbesondere die 1993 auf den Weg gebrachte Kerndokumentation, die von den Rheumazentren und vom DRFZ in Berlin getragen wird, lieferte wichtige Daten zur Versorgung von Rheumapatienten und machte auch im internationalen Vergleich die Versorgungsdefizite in Deutschland deutlich.
Quellen
Torsten Hewelt, Die Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie, 1927-2007. Halle, 2009
Hewelt T (2011) Die Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie 1947-2007. Z Rheumatol (70): 64-68
80 Jahre Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. https://dgrh.de/Start/Publikationen/Historisches-Archiv-der-DGRh/80-Jahre-DRGh.html