Weiterbildungsordnung
Die Empfehlungen der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) sehen für die Facharztbezeichnung „Innere Medizin und Rheumatologie“ folgendes vor:
Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen Innere Medizin und Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der gemeinsamen Inhalte für die im Gebiet enthaltenen Facharzt-/Schwerpunktkompetenzen.
Weiterbildungszeit
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- müssen 36 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie abgeleistet werden, davon
- müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
- müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
- müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
- müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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den gemeinsamen Inhalten für die im Gebiet enthaltenen Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen
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der Erkennung und konservativen Behandlung der rheumatischen Erkrankungen einschließlich der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen wie Kollagenosen, der Vaskulitiden, der entzündlichen Muskelerkrankungen und Osteopathien
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der Verordnung und Funktionsüberprüfung von Orthesen und Hilfsmitteln bei rheumatischen Erkrankungen
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der Indikationsstellung radiologischer Untersuchungen und Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
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der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Einordnung der Laboruntersuchungen von immunologischen Parametern in das Krankheitsbild
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der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
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der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
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Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien
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lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsbehandlungen
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mikroskopische Differenzierung eines Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates von Organpunktaten einschließlich Untersuchung nach differenzierender Färbung und Zellzählung
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rheumatologisch-immunologische Labordiagnostik einschließlich Synovialanalyse
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Kapillarmikroskopie
Alle Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundesärztekammer. Bitte beachten Sie, dass immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich ist, in der man Mitglied ist.