DGRh erstattet Kursgebühr
Gratis-Kurse der Rheumaakademie für Mitglieder
17.01.2025
Noch mehr als andere Fächer benötigt die Rheumatologie dringend ärztlichen und wissenschaftlichen Nachwuchs. Jährlich schließen etwa 50 Ärztinnen und Ärzte ihre rheumatologische Weiterbildung ab. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh) freut sich sehr über die große Anzahl an Mitgliedern in fachärztlicher rheumatologischer Weiterbildung. Sie unterstützt dies in vielfältiger Weise und übernimmt auf Antrag auch Gebühren für Kurse der Rheumatologischen Fortbildungsakademie.
Die DGRh trägt die Kosten ihrer Mitglieder in rheumatologischer Weiterbildung für jährlich einen Kurs der Rheumaakademie wie folgt:
- Beim ersten Antrag erstattet die DGRh die Kosten nach erfolgter Teilnahme an einem Kurs in voller Höhe.
- Für weitere Kurse erstattet die DGRh nach erfolgter Teilnahme an einem Kurs jährlich bis zu maximal 250€/ pro Kurs.
Die DGRh erstattet die Kosten NACH erfolgter Teilnahme, es besteht kein Anspruch auf eine Vorauszahlung. Voraussetzung ist zudem immer eine Mitgliedschaft in der DGRh und eine aktive rheumatologische Weiterbildung zum Zeitpunkt der Kursteilnahme.
Und so geht’s: Sie buchen regulär einen Kurs Ihrer Wahl bei der Rheumaakademie. Nachdem Sie die Veranstaltung gebucht, bezahlt und besucht haben, legen Sie uns die Abrechnung vor. Schicken Sie uns dafür bitte das ausgefüllte Erstattungsformular zusammen mit der Teilnahmebescheinigung, der Rechnung und einem Zahlungsbeleg. Sie können die Dokumente bei der DGRh per Post oder per E-Mail (doerte.knebel@dgrh.de) einreichen. Vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer Bankverbindung, dann erstattet die DGRh gerne die Kursgebühr. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Ausgenommen ist in allen Fällen der Prüfungsvorbereitungskurs.