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Erkenntnisgeleitete Forschung als Fundament für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands

Impulse der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

März 2025

In einer Welt, die von rasanten Veränderungen und komplexen Herausforderungen geprägt ist, erfüllen Wissenschaft und Forschung eine Schlüsselrolle. Ohne langfristige, mutige Investitionen in Bildung und Forschung stehen unsere Innovations- und Zukunftsfähigkeit auf dem Spiel. Für die nächste Bundesregierung muss daher ein stabiles, optimal ausfinanziertes Wissenschaftssystem hohe politische Priorität haben.

Bund und Länder haben mit den großen Wissenschaftspakten – wie dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI), der Exzellenzstrategie, der DFG-Programmpauschale und der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) – nicht nur erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, sondern auch wichtige strukturelle Wirkung erzeugt und international hohe Sichtbarkeit und Reputation geschaffen. Dieses Engagement wird von der Wissenschaft mit größter Wertschätzung wahrgenommen. Um die erzielten Erfolge weiter auszubauen, bedarf es einer nachhaltigen Sicherung und Stärkung des Fundaments unseres Wissenschaftssystems. Hierfür sind Stabilität und Planungssicherheit gefragt – und dies nicht nur, um mehrjährige Forschungsprojekte und wissenschaftliche Laufbahnen zu ermöglichen, sondern auch, um die notwendigen Infrastrukturen auszubauen und dauerhaft zu erhalten.

Damit der Standortvorteil des engmaschig verwobenen deutschen Wissenschaftssystems auch in zehn Jahren weiter besteht, müssen die bisherigen erfolgreichen Wege durch neue Strategien ergänzt werden. Ein Beitrag dazu kann ein gemeinsamer Prozess aller Akteure – Bund, Länder, Wissenschaftsorganisationen und Hochschulen – sein, der die einzelnen Handlungsstränge und Vereinbarungen auf einer systemischen Ebene in den Blick nimmt und so ein Zielbild für das Wissenschaftssystem des nächsten Jahrzehnts entwickelt. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf der Rolle der Hochschulen im Gesamtsystem liegen: Sie sind die zentralen Säulen, auf denen das deutsche Wissenschaftssystem ruht.

Die von der DFG geförderte erkenntnisgeleitete Forschung höchster Qualität leistet essenzielle Beiträge zur Lösung der drängenden Fragen unserer Zeit, wie zur Bewältigung des Klimawandels, der Herstellung technologischer Souveränität, der Gestaltung der digitalen Transformation oder auch der Sicherung globaler Gesundheit, einschließlich pandemic preparedness. Dies tut sie, indem sie neue Erkenntnisdimensionen erschließt, das noch Ungedachte denkt und unkonventionelles Handeln ermöglicht. Für diese Innovationskraft ist die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit ein fundamentaler Garant, der im Kontext gegenwärtiger geopolitischer Krisen weiter gestärkt werden muss. Ein interdisziplinäres, von der Wissenschaft breit legitimiertes Beratungsgremium der Bundesregierung kann dabei ein innovatives und effizientes Element sein.

Wissenschaft baut weltweit Brücken und hat – basierend auf einer inklusiven, weltoffenen Forschungskultur – eine verbindende Kraft in unsere Gesellschaft hinein. Dabei leisten die Sozial- und Geisteswissenschaften einen wichtigen Beitrag für die politisch-kulturelle Reflexion und Konfliktfähigkeit, Bewahrung und Entwicklung sozialer Traditionen sowie für kritisches Geschichtsbewusstsein. Mit diesen Kompetenzen stärkt Wissenschaft auch gesellschaftliche Resilienz und erhöht unsere Krisenfestigkeit in Zeiten zunehmend totalitärer Tendenzen. Damit Wissenschaft und Forschung ihre Schlüsselrolle auch in Zukunft erfüllen können, brauchen sie ein starkes Fundament. Die Umsetzung der nachfolgenden Impulse kann dazu beitragen.

Wettbewerbsfähigkeit für die Forschung sichern – Freiräume schaffen – Bürokratie in der Wissenschaft abbauen

Die bürokratischen und rechtlichen Regelungen im deutschen Wissenschaftssystem haben in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Vielfach entsprechen die rechtlichen Grundlagen nicht mehr dem aktuellen Stand der Forschung und sind veraltet. Genehmigungsverfahren sind unverhältnismäßig aufwändig, werden je nach zuständiger Behörde unterschiedlich behandelt oder dauern schlicht zu lang. Dies beeinträchtigt die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschung im internationalen Vergleich.

Beim Bürokratieabbau Wissenschaft in den Fokus nehmen

Neben Verwaltung, Wirtschaft und Bürger*innen muss die nächste Bundesregierung beim Bürokratieabbau viel stärker als bislang auch Wissenschaft als vierten Pfeiler mit in den Fokus nehmen. Die ihr grundgesetzlich eingeräumten Freiräume muss sie adäquat nutzen können, um sich auf ihre eigentlichen Aufgaben – Wahrheitssuche und Erkenntnisgewinn – fokussieren zu können. Überbordende bürokratische Anforderungen binden nicht nur die Aufmerksamkeit der Wissenschaftler*innen, sondern auch dringend benötigte Ressourcen in den Verwaltungen der Wissenschaftseinrichtungen. Dies betrifft z. B. Genehmigungsverfahren für Tierversuche oder für gentechnische Arbeiten der niedrigsten Sicherheitsstufe, bürokratische Hürden bei der Datennutzung oder die Genehmigung digitaler Technologien (z. B. im Bereich der künstlichen Intelligenz).

Verpflichtende Überprüfung von Regulierungen auf Innovationsfreundlichkeit

Zukünftige Regulierungen sollten verpflichtend daraufhin überprüft werden, ob sie nicht intendierte Einschränkungen für die Wissenschaft und damit den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich mit sich bringen. Sie sollten zudem regelmäßig an den Stand der Forschung angepasst werden. Dabei sollten auch stärker die Risiken des Nicht-Handelns gegenüber tendenziell überbetonten Risiken etwaiger unerwünschter Technologiefolgen berücksichtigt werden. Dies betrifft z.B. Regulierungen zum Umgang mit Forschungsdaten, personenbezogenen Daten, zur Entwicklung umweltfreundlicher Pflanzenschutzmittel oder zu neuen Züchtungstechniken.

Verhinderung der Übererfüllung von EU-Recht („Gold-Plating“) im Wissenschaftsbereich

Die Wirksamkeit nicht nur des europäischen Binnenmarkts, sondern auch eines europäischen Forschungsraums wird gestärkt durch gemeinsame Standards basierend auf europäischen Regelungen. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wird jedoch gefährdet, wenn aus politischen Gründen europäische Richtlinien um nationale Vorschriften erweitert werden. Diese vermeintliche Veredelung („Gold-Plating“) bedeutet häufig nicht nur eine Übererfüllung von europäischen Vorgaben, sondern führt auch regelmäßig zu einer weiteren enormen bürokratischen Belastung für Wissenschaft und Wirtschaft. So gehen beispielsweise die im deutschen Gentechnikrecht vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen für Arbeiten der niedrigsten Sicherheitsstufe weit über die Anforderungen des europäischen Gentechnikrechts hinaus. Auch die Tierschutzgesetzgebung in Deutschland übertrifft in wichtigen Punkten die Vorgaben der EU-Richtlinie. So ist z. B. die ungeklärte Auslegung des Rechtsbegriffs „vernünftiger Grund“ für den Umgang mit nicht verwendbaren Tieren ein rein deutsches Problem. Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten sollten wissenschaftsadäquat ausgestaltet werden.

Experimentierräume für Forschung mit beschleunigter und vereinfachter Regulierung schaffen

Um mit dem Tempo technologischer Entwicklungen und der Notwendigkeit sozialer Innovationen mithalten zu können, braucht es vermehrt Experimentierräume für Forschung, etwa im Mobilitäts- und KI-Bereich oder in den Agrarwissenschaften. Diese Räume ermöglichen es, verschiedenste Lösungsansätze, auch zusammen mit Partnern aus der Anwendung, zu entwickeln. In einem zeitlich und räumlich begrenzten experimentellen Umfeld können Innovationen so unter erleichterten regulatorischen Bedingungen erprobt und optimiert werden.

Handlungsempfehlungen

  • Beim Bürokratieabbau Wissenschaft in den Fokus nehmen
  • Verpflichtende Überprüfung von Regulierungen auf Innovationsfreundlichkeit
  • Verhinderung der Übererfüllung von EU-Recht („Gold-Plating“) im Wissenschaftsbereich
  • Experimentierräume für Forschung mit beschleunigter und vereinfachter Regulierung schaffen

Weiterführende Informationen

Allianz der Wissenschaftsorganisationen zum Bürokratieabbau (2024)

Exzellenzstrategie weiterentwickeln – Wirkung und Attraktivität stärken

Die Exzellenzstrategie ist das wichtigste Programm von Bund und Ländern zur Förderung von Spitzenforschung an deutschen Universitäten. Sie ist auch international als Vorbild für Programme zur Weiterentwicklung nationaler Wissenschaftssysteme hoch anerkannt. Eine Weiterentwicklung des Programms, die dieser Vorreiterrolle Rechnung trägt, ist notwendig, um auch künftig herausragende Forschungsleistungen zu ermöglichen und sichtbar zu machen.

Kerncharakteristika der Exzellenzstrategie zukunftsorientiert weiterentwickeln

Um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems angesichts globaler Herausforderungen zu erhalten und zu steigern, ist weiterhin ein flexibles, attraktives und wissenschaftsgeleitetes Förderinstrument für die Universitäten erforderlich. Nicht zuletzt bietet die Grundlagenforschung in Exzellenzclustern vielfältiges Potenzial für wirtschaftliche und gesellschaftliche Innvoationen, das es auch künftig zu heben gilt. Die systemische Weiterentwicklung sollte die internationale Vernetzung stärken und die Vorteile eines freien Wissenschaftssystems sicht- und nutzbar machen.

Exzellenz durch auskömmliche Finanzierung stärken

Attraktivität und Effektivität des Programms erfordern weiterhin eine auskömmliche Finanzierung. Nach 14 Jahren Exzellenzstrategie wird es unabdingbar sein, erstmals einen Teuerungsausgleich vorzunehmen. Zwingend notwendig ist die Erhöhung der maximalen Fördersumme pro Fall; ebenso dringlich aber die jährliche Anpassung der Fördersummen an gestiegene Personalkostensätze. Zudem bedarf es zusätzlicher Mittel für Auslauffinanzierungen.

Erfahrungen aus der bisherigen Förderung nutzbar machen

In den Gremien von DFG und Wissenschaftsrat sowie im Expertengremium für die Exzellenzstrategie ist eine einzigartige, international ausgewiesene und diverse Expertise und Erfahrung mit der Exzellenzförderung versammelt. Beide Förderlinien werden regelmäßig kritisch betrachtet und auf verschiedenen Ebenen evaluiert. Auch die erfolgreichen Hochschulen verfügen über signifikantes Erfahrungswissen. Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie sollte diese umfangreichen Erfahrungen sowie Expertisen nutzen und umfassend einbeziehen.

Wettbewerb dynamisieren, Belastungen für das Wissenschaftssystem verringern

Der siebenjährige Ausschreibungsrhythmus der Förderlinie Exzellenzcluster war bis jetzt notwendig an die Entscheidungen in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gebunden. Dies führte zu einem hohen gebündelten Antragsaufkommen, an dem sich nahezu alle forschungsaktiven deutschen Universitäten gleichzeitig beteiligten. Zukünftig sollte erwogen werden, häufigere Ausschreibungen für Exzellenzcluster zu ermöglichen. Die Hochschulen könnten sowohl auf wissenschaftliche Durchbrüche schneller mit neuen Schwerpunktsetzungen reagieren als auch ihre Beteiligung flexibler an ihren Bedürfnissen ausrichten.

Handlungsempfehlungen

  • Kerncharakteristika der Exzellenzstrategie zukunftsorientiert weiterentwickeln
  • Exzellenz durch auskömmliche Finanzierung stärken
  • Erfahrungen aus der bisherigen Förderung nutzbar machen
  • Wettbewerb dynamisieren, Belastungen für das Wissenschaftssystem verringern

Weiterführende Informationen

Informationen zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Zugang zu Forschungsdaten und deren Nutzung verbessern

Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) wird noch bis zum 31. Dezember 2028 gesichert finanziert. Das Ergebnis der Strukturevaluation der NFDI durch den Wissenschaftsrat wird für Ende 2025 erwartet. Durch die zunehmende Entwicklung und Nutzung digitaler Methoden wird es immer wichtiger, Datenbestände umfassend zu kuratieren und zu verknüpfen. Mit der Verabschiedung bereichsspezifischer Regelungen (z. B. Gesundheitsdaten-nutzungsgesetz) haben sich die Voraussetzungen für die Forschung mit originär nicht wissenschaftlichen Daten verbessert.

Konsolidierung und Verstetigung der NFDI

Übergreifendes Ziel muss es sein, die im Rahmen der NFDI etablierten Strukturen zu konsolidieren und durch die Schaffung verlässlicher rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen eine zuverlässige Langfristperspektive zu bieten. Ein Fokus sollte dabei auf der verstärkten Entwicklung von übergreifenden Diensten sowie der Etablierung von gemeinsamen interoperablen Architekturen liegen. Die NFDI muss im internationalen Kontext nicht nur Anschlussfähigkeit sicherstellen, sondern auch zur aktiven Mitgestaltung relevanter Prozesse befähigt werden, bspw. im Rahmen der European Open Science Cloud.

Verabschiedung eines nationalen Forschungsdatengesetzes

Zwingend notwendig ist ein Forschungsdatengesetz, das der Forschung den Zugang zu Daten aus anderen Sektoren wie dem Public Sector erleichtert, mit Blick auf Datenschutz einheitliche, praktikable Ansätze erlaubt, die Verknüpfung von Daten ermöglicht und zur Nachnutzung bestehender Infrastrukturen beiträgt. Dabei sollte der Aufbau von Parallelstrukturen vermieden werden. Die hierbei bereits begonnenen Anstrengungen müssen fortgesetzt und intensiviert werden.

Nutzbarmachung von Daten durch Datenkuratierung

Um (bestehende) Datenbestände beispielsweise für algorithmische Auswertungen und KI-Modelle nutzbar zu machen, ist die Aggregation, Standardisierung und Verknüpfung von Forschungsdaten im Sinne einer Datenkuratierung wesentlich. Dies bedarf neben der strategischen Weiterentwicklung von Dateninfrastrukturen auch entsprechender Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für die Aufbereitung von Datenbeständen.

Harmonisierung der Auslegung von Datenschutzanforderungen

Die begonnene Harmonisierung dieser Anforderungen könnte ein Modell sein, um auch in anderen forschungsrelevanten Bereichen Bürokratieabbau zu fördern. Denkbar wären Bereiche des Strahlenschutzes, der Tierversuchsgenehmigungen und Ethikanträge für Ärzt*innen. Auch hier würden orts- bzw. bundesländerübergreifende Forschungsvorhaben von einer stärkeren Harmonisierung erheblich profitieren.

Handlungsempfehlungen

  • Konsolidierung und Verstetigung der NFDI
  • Verabschiedung eines nationalen Forschungsdatengesetzes
  • Nutzbarmachung von Daten durch Datenkuratierung
  • Harmonisierung der Auslegung von Datenschutzanforderungen

Weiterführende Informationen

NFDI-Expertengremium zur Zukunft der NFDI (2024)

KI-Innovationen und digitale Forschungspraxis disziplinenübergreifend stärken

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt weltweit immer mehr an Bedeutung. Sie prägt Forschung, Ausbildung und Wirtschaft. Auf der Basis interdisziplinärer Wechselwirkungen treibt sie Innovationen in Medizin, Maschinenbau, Mobilität und vielen weiteren Disziplinen entscheidend voran. KI ist ein zentrales Element der zunehmend digitalen Forschungspraxis, aus der vermehrt neue Berufsbilder und wirtschaftliches Wachstum entstehen. Exzellente Rahmenbedingungen sind essenziell, um wissenschaftliche Durchbrüche und Innovationen in Deutschland sicherzustellen und mit weltweit führenden Forschungsinstituten im Bereich der KI und digitaler Methoden konkurrieren zu können.

Expertise und Karriere fördern

Um die Forschung zu KI in Deutschland zu stärken und dem Braindrain entgegenzuwirken, sind zusätzlich zu langfristigen Investitionen in die KI-Forschung attraktive Karrierewege für Wissenschaftler*innen notwendig. Die zukünftige Bundesregierung sollte die Aus- und Weiterbildung im Bereich digitaler Expertise (Daten, Software, Hardware) verbessern sowie digitalen Support in den Wissenschaften ermöglichen. Hierzu eignen sich regionale „Digital Science Hubs“, die als nationales Netzwerk agieren und als digitale Kompetenzzentren für die Wissenschaften die digitale Forschungspraxis stärken.

Bessere Rahmenbedingungen für Interdisziplinarität und sektorübergreifende Forschung schaffen

Die Entwicklung und Anwendung von KI erfordert eine enge Zusammenarbeit über Fachgrenzen hinweg. Um die Expertise aus Informatik, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften und weiteren Disziplinen zu bündeln, sollten interdisziplinäre Forschungsprojekte gezielt gefördert werden. Ein Fokus auf praxisnahe Ansätze, die konkrete gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragestellungen adressieren, ist dabei essenziell. Synergien zwischen Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft sollten durch sektorübergreifende Programme freigesetzt werden. Dazu gilt es, Plattformen für Wissensaustausch und gemeinsame Entwicklungsprojekte zu stärken, die den Innovationszyklus beschleunigen und die Grundlage für nachhaltige Fortschritte schaffen.

In Hardware und Software investieren

Herausragende KI-Forschung ist auf eine solide technische Infrastruktur angewiesen. Dazu gehören nicht nur leistungsstarke Rechenzentren, sondern auch der Zugang zu qualitativ hochwertigen, kuratierten Datenbeständen. Bestehende Infrastrukturen müssen kontinuierlich modernisiert und bedarfsgerecht erweitert werden. Es muss massiv in Hardware investiert werden, um internationalen Standards zu genügen. Darüber hinaus sollten Open-Source-Ansätze gefördert werden, um den Zugang zu relevanter Forschungssoftware und Technologien zu erleichtern. Die Pflege von Forschungssoftware sowie der Transfer bewährter Technologien aus der Wissenschaft in die Wirtschaft sind entscheidend, um nachhaltige Innovationen voranzutreiben.

Digitale Dienste langfristig finanzieren

Herausragende KI-Forschung benötigt leistungsstarke Rechenkapazitäten und qualitativ hochwertige, wissenschaftsadäquate Datenbestände. Beide Ressourcen sollten stärker als bisher gebündelt und anhand verteilter Infrastrukturen mit nationalem Zugang bereitgestellt werden. Was für die KI-Forschung im Besonderen gilt, ist auch für nationale digitale Infrastrukturen der Wissenschaft im Allgemeinen ebenso wie für Forschungssoftware gültig. Für digitale Dienste der Wissenschaft mit internationaler Relevanz ist eine nationale Strategie zur gemeinsamen und insbesondere langfristigen, nicht-projektförmigen Finanzierung dringend erforderlich.

Handlungsempfehlungen

  • Expertise und Karriere fördern
  • Bessere Rahmenbedingungen für Interdisziplinarität und sektorübergreifende Forschung schaffen
  • In Hardware und Software investieren
  • Digitale Dienste langfristig finanzieren

Weiterführende Informationen

Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen durch flexibilisierte Förderung weiterentwickeln und stärken

Der Einsatz von Großgeräten mit aktueller Technologie ist für kompetitive Forschung eine unentbehrliche Voraussetzung. Bund und Länder stellen gemeinsam zielgerichtet Mittel für deren Beschaffung an Hochschulen zur Verfügung. Die DFG übernimmt die wissenschaftliche Qualitätskontrolle der Vorhaben. Insbesondere die hohen operativen Kosten bei gleichzeitig notwendiger hoher technologischer Kompetenz stellen vor dem Hintergrund schneller Innovationszyklen besondere Herausforderungen für das Ziel dar, einen bestmöglichen Zugang und Betrieb für Forschung zu gewährleisten.

Finanzielle Planungssicherheit der Großgeräteförderung als Garant der Forschungsstärke von Hochschulen

Eine verlässlich auskömmliche Finanzierung ist der notwendige Grundpfeiler, um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen in der Forschung zu gewährleisten. Die DFG engagiert sich beim Forschungsinfrastrukturaufbau über das Forschungsgroßgeräteprogramm, das gemeinsam von Bund und Ländern über die Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen (AV-FGH) finanziert wird und zeitgemäße Investitionen an Hochschulen ermöglicht. Der Finanzrahmen muss an die aktuellen Entwicklungen angepasst und verlässlich auf jährlich 115 Millionen Euro Bundesmittel erhöht und dynamisiert werden, um dem wachsenden Mittelbedarf gerecht zu werden und Planungssicherheit zu erreichen.

Zukunftsorientierte Versorgung der Forschung durch koordinierten Service- und Infrastrukturausbau

Angesichts enormer Investitions- und Betriebskosten rückt die Schaffung von Anreizen für eine effiziente und passgenaue Bereitstellung von Gerätetechnologien für Forschung in den Blick. Dies kann durch die Umsetzung von nutzungsorientierten Konzepten wie infrastructure as a service oder Anreizen für institutions-, standort- oder auch bundeslandübergreifende Infrastrukturplattformen (siehe AV-FGH) befördert werden. Ein solcher Aufbau beinhaltet Koordinierungsaufgaben, deren Finanzierung sicherzustellen ist, wie bereits beim Nationalen Hochleistungsrechnen (NHR) geschehen. Hier werden Investitions-, Betriebs- und Personalkosten mitfinanziert.

Erweiterter Investitionsbegriff für den effizienten und nachhaltigen Betrieb von Geräteinfrastrukturen

Das Forschungsgroßgeräteprogramm ist auf reine Geräteinvestitionsmittel begrenzt. Die DFG hat in ihren eigenen Förderformaten bereits mehrfach positive Erfahrung mit einem umfassenderen, passgenauen Förderansatz gesammelt, der neben Investitionen auch projektspezifische Betriebsmittel (z. B. Next-Generation-Sequencing), Personal zum Infrastrukturaufbau (z. B. in der Großgeräteaktion HAW/FH oder den Großgeräteinitiativen) oder den Kauf von Nutzungslizenzen (statt Erwerb einer Software) umfasst. Aktuelle Infrastrukturthemen etwa aus der KI-Nutzung, der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) oder dem Omics-Bereich entwickeln sich rasant und sind nicht immer allein mit einem klassischen Investitionsverständnis zu bedienen. Das Forschungsgroßgeräteprogramm sollte anschlussfähig an solche Entwicklungen gestaltet werden und dafür die nötige Flexibilität erhalten. Auch zu diesem Aspekt könnten die Ansätze bei der Ausgestaltung des Nationalen Hochleistungsrechnen (NHR) mit seinen Zielsetzungen und umfassenderen Finanzierungsmöglichkeiten auf diesen Bereich übertragen werden.

Handlungsempfehlungen

  • Flexibilisierung der Großgeräteförderung als Ressource für Forschung
  • Modernisierung des Investitionsbegriffs
  • Anreize für effiziente und nachhaltige Bereitstellung und den Betrieb von Technologien schaffen
  • Aktuelle Herausforderungen strukturierend begleiten

Weiterführende Informationen

Innovationskraft für Gesundheit entfesseln

Der Fortschritt in der Medizin und die Verbesserung der deutschen Gesundheitsversorgung hängen wesentlich von den klinisch-wissenschaftlichen Forschungsbedingungen in der Universitätsmedizin ab.

Finanzierung passgenauer Programme für alle klinisch und wissenschaftlich tätigen Berufsgruppen in der Universitätsmedizin aufbauen und langfristig sichern

Die Medizin braucht wissenschaftlich ausgebildete Ärzt*innen, Pflegekräfte, Hebammen und Psychotherapeut*innen, die klinische Fragestellungen mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und in einem interdisziplinären Kontext beantworten. Diese Berufsgruppen ermöglichen eine innovative Forschung, die bei den Menschen ankommt: Motiviert durch die tägliche Erfahrung in der klinischen Versorgung führt diese Forschung zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die zunehmenden ökonomischen Zwänge in der Medizin lassen neben den klinischen Verpflichtungen kaum noch Raum für eine wissenschaftliche Tätigkeit. Die DFG erachtet es als essenziell, die Verzahnung von klinischer und wissenschaftlicher Tätigkeit strukturell zu ermöglichen. In den letzten zehn Jahren sind daher an den Universitätskliniken und an einigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen Clinician Scientist-Programme entstanden. Diese Programme eröffnen Ärzt*innen die Möglichkeit, die klinische und wissenschaftliche Tätigkeit strukturiert miteinander zu verbinden und damit translationale Medizin zu praktizieren. Für dieses Erfolgsmodell innovativer und patientengerechter Forschung muss die langfristige Finanzierung der Programme unbedingt gesichert werden. Ebenso notwendig sind planbare Perspektiven in allen Bereichen der Universitätsmedizin in Form von attraktiven Zielpositionen.

Das Erfolgsmodell der Clinician Scientist-Programme auch auf andere Berufsgruppen übertragen

In Clinician Scientist-Programmen führen medizinische Führungskräfte von Morgen wissenschaftliche Projekte durch, die die Grundlage für die Entwicklung neuer präventiver, diagnostischer und therapeutischer Verfahren bilden. Nach dem Vorbild der bislang nur für Ärzt*innen etablierten Clinician Scientist-Programme sollte auch für andere Berufsgruppen wie für Pflegekräfte, Hebammen und Psychotherapeut*innen die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Profession intensiver mit Forschungstätigkeit zu verbinden. Diese Berufsgruppen sind von zentraler Bedeutung für die Gesundheitsversorgung und verfügen über einen einzigartigen Erfahrungsschatz. Das enorme Forschungs- und Translationspotenzial in diesen Bereichen sollte gehoben werden. Die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis durch Translations-Hubs fördern Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch die Entwicklung neuer präventiver, diagnostischer und therapeutischer Verfahren ist ein langwieriger, aufwändiger und kostenintensiver Prozess. Um Forschungsergebnisse erfolgreich in die klinische Praxis zu überführen, braucht es einen Mindset der Translation und professioneller Infrastrukturen, die den Forschungsprozess vom Labor bis zur klinischen Studie nachhaltig begleiten und unterstützen. Damit Deutschland stärker als bisher von den Ergebnissen der Forschung profitieren kann, sollten an der Universitätsmedizin Translations-Hubs oder Translations-Netzwerke geschaffen werden.

Handlungsempfehlungen

  • Passgenau strukturierte Programme für alle klinisch und wissenschaftlich tätigen Berufsgruppen in der Universitätsmedizin auf- und ausbauen und deren Finanzierung langfristig sichern
  • Zielpositionen für hervorragend ausgebildete Clinician Scientists schaffen
  • Translations-Hubs an der Universitätsmedizin aufbauen, die einen Mindset für Translation fördern und die Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die klinische Praxis aktiv unterstützen

Weiterführende Informationen

Verlässliche Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tierversuchen in der Forschung schaffen

Moderne biologische und medizinische Forschung erfordert ein vielfältiges Methodenrepertoire, das aktuell und auch absehbar Tierversuche beinhaltet. Die praktische Ausgestaltung der behördlichen Genehmigungsverfahren beeinträchtigt jedoch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Forschung. Kernprobleme sind Rechtsunsicherheiten, überbordende Bürokratie und die lange Dauer der Verfahren. Wissenschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre gesellschaftlich relevante Rolle ausfüllen und der besonderen Verantwortung im Umgang mit Tieren für Forschungszwecke gerecht werden zu können.

Rechts- und Verfahrenssicherheit schaffen

Rechtssicherheit ist unabdingbare Voraussetzung für exzellente Forschung. Unklarheiten in gesetzlichen Vorgaben beeinträchtigen die Durchführung tierexperimenteller Forschungsprojekte. Das schadet insbesondere Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen, für die Planbarkeit von entscheidender Bedeutung ist. Besonders dringend bedarf es einer rechtssicheren Klärung des Rechtsbegriffs „vernünftiger Grund“ für den Umgang mit nicht verwendbaren Tieren.

Genehmigungsverfahren bundesweit harmonisieren

Die Genehmigungsverfahren für Tierversuche werden durch die zuständigen Behörden in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) ist veraltet und passt nicht zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Um verlässliche Rahmenbedingungen für die Planung und Durchführung von Forschungsvorhaben zu schaffen und gleiche Voraussetzungen im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten, müssen diese Verfahren bundesweit harmonisiert werden.

Bürokratie abbauen

Der administrative Aufwand für die Genehmigung von Tierversuchen nimmt in Deutschland unvermindert zu. Er ist deutlich höher als in vielen anderen EU-Ländern und geht in einigen Aspekten über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Die Folge sind lange Bearbeitungszeiten und damit verbundene Verzögerungen von Forschungsprojekten. Die zunehmende Bürokratisierung lässt sich dabei nicht aus konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes ableiten. Der Bund sollte aktiv koordinierend dazu beitragen (etwa durch Neufassung der veralteten AVV), dass der bürokratische Aufwand auf das notwendige Maß beschränkt wird, der Detaillierungsgrad der Unterlagen sowie die Prüftiefe angemessen ausgestaltet und die gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen strikt eingehalten werden.

Zukunftsweisende Strategie für die lebenswissenschaftliche Forschung und den Umgang mit Versuchstieren entwickeln

Um Deutschlands Spitzenposition in der lebenswissenschaftlichen Forschung wahren und weiter ausbauen zu können, bedarf es einer zukunftsweisenden Strategie, die sowohl die Innovationskraft des Wissenschaftssystems als auch den Tierschutz fördert. Eine solche Strategie unterstreicht die Bedeutung eines vielfältigen Methodenrepertoires und erkennt die Notwendigkeit von Tierversuchen für wissenschaftlichen Fortschritt an. Sie fördert die Entwicklung innovativer Methoden im Sinne des 3R-Prinzips sowie deren Verbreitung, Validierung und Verfügbarmachung. Sie unterstützt die weitere Steigerung der Effizienz in der tierexperimentellen Forschung und stärkt Refinement-Ansätze im Umgang mit Versuchstieren.

Handlungsempfehlungen

  • Rechts- und Verfahrenssicherheit schaffen
  • Genehmigungsverfahren bundesweit harmonisieren
  • Bürokratie abbauen
  • Zukunftsweisende Strategie für die lebenswissenschaftliche Forschung und den Umgang mit Versuchstieren entwickeln

Weiterführende Informationen

Potenzial der Pflanzen- und Agrarforschung für die Ernährungssicherheit voll ausschöpfen

Regionale wie globale Ernährungssicherheit erfordern eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion. Deutschland und die EU können starke Grundlagenforschung in den Pflanzen- und Agrarwissenschaften vorweisen. Potenziale technologischer Innovationen im Bereich der pflanzlichen Agrarproduktion werden bisher allerdings nur teilweise genutzt. Während der Einsatz von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Robotik auf dem Feld Unterstützung findet, wird die genetische Verbesserung von Kulturpflanzen mit modernen Methoden dagegen teilweise weiterhin skeptisch beurteilt. Daher kann sie für den Anbau aufgrund der enorm aufwendigen Regulierung nur eingeschränkt eingesetzt werden.

Förderung im Agrarbereich konsequent auf Nachhaltigkeit ausrichten

Die Gewährleistung ausreichender, vielfältiger und gesunder Ernährung unter Wahrung höchster Umwelt- und Sozialstandards in der landwirtschaftlichen Produktion ist für die Sicherung unserer Zukunft von hoher Relevanz. Um mehr Nachhaltigkeit zu erreichen, ist ein Zusammenwirken vielfältiger Ansätze erforderlich, von technologisch gezielt unterstützten neuen, diversifizierten Anbaumethoden bis hin zur gesamten Palette moderner Ansätze für die Züchtung klimaresilienter Nutzpflanzen. Maßgabe für die Förderung dieser wissenschaftlich-technologischen Ansätze sollte ihr erwartbarer Beitrag zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion sein und weniger die Erfordernisse ausgewählter Marketingsiegel, auf die die Agrarpolitik in Deutschland und der EU aktuell stark ausgerichtet ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Züchtungstechniken in der EU schaffen

Neue Züchtungstechniken (NZT) werden in vielen Ländern der Welt, allen voran in China und den USA, bereits umfangreich genutzt. Die NZT können u. a. züchterisch bisher vernachlässigte Kulturpflanzen verbessern, etwa mittels gezielter Einführung von Genen für Krankheitsresistenzen aus Wildsorten, oder künftig auch für die de novo-Domestikation von Pflanzen genutzt werden. Hierdurch wird gleichzeitig eine Diversifizierung unseres Ernährungssystems befördert. Deutschland sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, den begonnenen Prozess zur Neuregulierung der NZT zügig abzuschließen und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Freilandversuche und den Anbau solcher Nutzpflanzen zu verbessern.

Freiräume für neue gemeinsame Forschungsansätze von Wissenschaft und Praxis schaffen

Die Agrarforschung ist einer der Bereiche, in dem mit sogenannten Reallaboren neue Wege der gemeinsamen Forschung von Wissenschaft und Praxis beschritten werden, u. a. um gesellschaftlich relevante Nachhaltigkeitsprobleme anzugehen. Sie können dabei helfen, neue integrierte Anbausysteme oder auch die Einbettung neuer Technologien in der Praxis in einem begrenzten experimentellen Umfeld auszutesten. Diese Experimentierräume zielen sowohl auf soziale als auch auf technische Innovationen ab, können den Technologietransfer in Deutschland und Europa beschleunigen und die gesellschaftliche Akzeptanz für technologische Innovationen stärken.

Transparenz und offene Kommunikation mit Verbraucher*innen und weiteren Stakeholdern fördern

Gerade bei Themen, die im Zusammenhang mit Ernährung stehen, ist Transparenz für viele Verbraucher*innen laut Umfragen besonders wichtig. Dies betrifft Anbauregionen und Anbauformen ebenso wie die Herkunft von Saatgut und die zugrundeliegenden Züchtungsverfahren. Eine umfassende Kommunikation dazu muss zudem offenlegen, welche Risiken und Kosten ein Verzicht auf bestimmte Technologien haben kann und welche Kosten mit dem geforderten Grad an Transparenz verbunden sind, beispielsweise bei einer lückenlosen Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten neuer Züchtungstechniken. Nur dann ist für Verbraucher*innen eine umfassende Beurteilung des komplexen Themas und eine pragmatische Kosten-Nutzen-Analyse möglich. Dies leistet auch einen essenziellen Beitrag zur Versachlichung der gesellschaftlichen Debatte.

Handlungsempfehlungen

  • Förderung im Agrarbereich konsequent auf Nachhaltigkeit ausrichten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Züchtungstechniken in der EU schaffen
  • Freiräume für neue gemeinsame Forschungsansätze von Wissenschaft und Praxis schaffen
  • Transparenz und offene Kommunikation mit Verbraucher*innen und weiteren Stakeholdern fördern

Weiterführende Informationen

DFG-/Leopoldina-Stellungnahme zur Regelung auf EU-Ebene (2023)

Rahmenbedingungen für die Forschung auf EU-Ebene aktiv mitgestalten

Die EU-Kommission wird 2025 Vorschläge für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR, 2028 –2034) und das nächste Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10, 2028 –2034) vorlegen. Zudem soll der von der EU-Kommission geplante „European Research Area Act“ eine neue gesetzliche Grundlage für den Ausbau des Europäischen Forschungsraums schaffen. Die Bundesregierung sollte diese neuen Rahmenbedingungen für die Forschungsförderung auf EU-Ebene im Sinne der deutschen Wissenschaft aktiv mitgestalten.

EU-Forschungsbudget zweckgebunden erhöhen und ein eigenständiges Forschungsrahmenprogramm erhalten

Die Bundesregierung sollte sich für eine deutliche Erhöhung der Mittel für Forschung und Innovation im nächsten MFR (2028 –2034) einsetzen. Gleichzeitig bedarf es einer Zweckbindung des Forschungsbudgets durch ein inhaltlich und finanziell eigenständiges europäisches Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10). Die wiederholte Umwidmung von Forschungsmitteln sollte durch die Einführung einer dezidierten Budgetreserve für neue Prioritäten in FP10 vermieden werden. Aufgrund der Inflation in den vergangenen Jahren wäre eine Erhöhung der Programmpauschale für EU-Forschungsprojekte auf 30 Prozent sinnvoll.

Forschung in Europa entlang der gesamten Innovationskette fördern

Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass das FP10 Forschung in allen Disziplinen und entlang der gesamten Innovationskette fördert. Neben der von der EU-Kommission angekündigten Stärkung des European Research Council (ERC) und des European Innovation Council (EIC) darf auch die bisher in der zweiten Säule von Horizon Europe beheimatete Verbundforschung nicht vernachlässigt werden. Sie sollte in Zukunft noch attraktiver für kleinere Verbünde in der Grundlagenforschung gestaltet werden. Darüber hinaus sollte die Offenheit von FP10 für internationale Kooperationen mit forschungsstarken Drittstaaten weiterhin gewährleistet bleiben.

Forschung in Europa über ihren Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit hinaus stärken

Es ist aus Sicht der Wissenschaft begrüßenswert, dass die neue EU-Kommission Forschung und Innovation einen zentralen Stellenwert bei ihren Plänen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beimisst. Die Bundesregierung sollte sich jedoch dafür einsetzen, dass das FP10 nicht allein auf seinen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet wird. Exzellente Forschung braucht kreative Freiräume und eine themenoffene Förderung, die durch wissenschaftsgeleitete Programme und die Autonomie des ERC gewährleistet werden.

Eine „fünfte“ Freiheit für die Forschung über den „European Research Area Act“ schaffen

Exzellente Forschung benötigt verlässliche Rahmenbedingungen insbesondere für wissenschaftliche Karrieren und Mobilität. Der von der EU-Kommission geplante „European Research Area Act“ soll für diese und weitere Forschungsrahmenbedingungen in Anlehnung an die Forderung von Enrico Letta nach einer „fünften“ Freiheit eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Die Bundesregierung sollte sich in die entsprechenden Aushandlungsprozesse hierzu einbringen, um die Verordnung im Interesse der deutschen Wissenschaft aktiv mitzugestalten. Dies betrifft insbesondere auch die von der EU-Kommission geplante Verankerung von Forschungsfreiheit im „European Research Area Act“.

Handlungsempfehlungen

  • EU-Forschungsbudget zweckgebunden erhöhen und ein eigenständiges Forschungsrahmenprogramm erhalten
  • Forschung in Europa entlang der gesamten Innovationskette fördern und über ihren Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit hinaus stärken
  • Eine „fünfte“ Freiheit für die Forschung über den „European Research Area Act“ schaffen

Weiterführende Informationen

Wissenschaftsfreiheit weltweit unterstützen – Forschungssicherheit im Sinne einer kohärenten Wissenschaftsdiplomatie gemeinsam gestalten

In Zeiten geopolitischer Krisen und global zunehmender Systemrivalitäten gewinnt die Sicherung von Forschung und ihren Ergebnissen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts immer mehr an Bedeutung. Es geht um die Frage, wie fremde Einflussnahmen, etwa Wissenschaftsspionage oder (Cyber-)Angriffe auf wissenschaftliche Einrichtungen, abgewehrt werden können, ohne gleichzeitig internationale Kooperationen zu gefährden oder die Forschungsfreiheit einzuschränken.

Etablierung einer ressortübergreifenden Strategie für Wissenschaftsdiplomatie

In angespannten Zeiten demokratiegefährdender Entwicklungen weltweit sollte eine ressortübergreifende Strategie der Wissenschaftsdiplomatie entwickelt werden, die die Vielfalt des deutschen Wissenschaftssystems berücksichtigt, nationale Sicherheitsinteressen strategisch verankert, mit Forschungsfreiheit in Einklang bringt und einen länderagnostischen Akzent auf eine wissenschaftsfreundliche und offene Forschungs- und Willkommenskultur setzt. Zur Harmonisierung internationaler Standards im Umgang mit Sicherheitsrisiken sollte dabei auch der Ausbau internationaler Kooperationsabkommen angestrebt und weiterhin der Dialog, auch mit Ländern mit abweichenden Werten, gesucht werden.

Finanzierung einer zentralen Beratungsstelle für die Wissenschaft

Im Sinne der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland und in Anlehnung auch an andere international führende Wissenschaftsnationen ist die Finanzierung einer zentralen, unabhängigen Beratungsstelle für die Wissenschaft erforderlich, die die bestehenden (dezentralen) Strukturen (z. B. die Kommissionen zur ethischen Beurteilung sicherheitsrelevanter Forschung) und die vorhandene Expertise einbezieht. So erhält die Wissenschaft essenzielle Informationen und Risikoanalysen, damit sie im Rahmen internationaler Kooperationen verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen kann.

Gemeinsame Gestaltung einer resilienten Sicherheitsarchitektur

In der neuen Legislaturperiode sollte der vertrauensvolle, ressortübergreifende Dialog zwischen Bund, Ländern und Wissenschaft gefestigt werden. Dabei müssen transparente Standards im verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken in internationalen Forschungskooperationen ohne Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Wissenschaft durch vermehrte Kontrollmechanismen weiterentwickelt werden. Zudem braucht es ein gemeinsames Verständnis für einen ganzheitlichen Ansatz zur Forschungssicherheit, der unabhängig von der Finanzierungsquelle alle Formen der wissenschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt.

Stärkung der Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit, insbesondere in der EU

Die neue Bundesregierung sollte sich für die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit weltweit einsetzen. Insbesondere auf EU-Ebene muss im Rahmen weiterer Konsultationen sichergestellt werden, dass EU-Rechtsakte die Wissenschaftsfreiheit nicht unverhältnismäßig einschränken. Der Schutz von Forscher*innen, die Reduktion von bürokratischer Überregulierung und die Unabhängigkeit von Forschung sind elementar für die Exzellenz und Innovationskraft des deutschen Wissenschaftssystems.

Handlungsempfehlungen

  • Etablierung einer ressortübergreifenden Strategie für Wissenschaftsdiplomatie
  • Finanzierung einer zentralen Beratungsstelle für die Wissenschaft
  • Gemeinsame Gestaltung einer resilienten Sicherheitsarchitektur 
  • Stärkung der Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit weltweit, insbesondere in der EU

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