Mittelvergabeordnung für Forschungsförderungen der DGRh
§1 Allgemeine Grundsätze
1. Die Mittelvergabeordnung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh) betrifft die Vergabe von finanziellen Mitteln zur Förderung von Forschungsvorhaben sowie zur Vergabe von Forschungsförderungspreisen im Sinne des Abschnitts 2 der Satzung der Fachgesellschaft.
2. Die Vergabe von Forschungsfördermitteln und -preisen dient satzungsgemäß der Durchführung und Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Rheumaforschung, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. Sie werden für die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung insbesondere auf dem Gebiet der Rheumakrankheiten vergeben sowie für den Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen auf diesem Gebiet.
3. Förderziele der DGRh e.V. sind die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Erforschung der Entstehungsgrundlagen, der Verlaufsbedingungen, der Krankheitsfolgen, der Diagnostik, der Behandlung und Rehabilitation rheumatischer Erkrankungen sowie die Verbesserung der Lebenssituation rheumaerkrankter Menschen und die Aufklärung der Öffentlichkeit über Rheumakrankheiten und ihre Behandlungsoptionen.
4. Die thematische Festlegung der wissenschaftlichen Förderschwerpunkte wird vom Vorstand der DGRh e.V. getroffen oder erfolgt durch ein vom Vorstand beauftragtes Fachgremium und den ggf. beteiligten Projektkooperationspartnern der Fachgesellschaft.
§2 Förderungsvoraussetzungen
Die Gewährung von Forschungsförderungsmitteln und -preisen durch die DGRh e.V. ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
1. Die Mittel- bzw. Preisvergabe setzt eine ordnungsgemäße schriftliche Antragstellung voraus, die in der jeweiligen Ausschreibung zum Projekt bzw. zum Preis definiert ist.
2. Die Mittelvergabe darf nur an Projekte und Vorhaben erfolgen, die nachweislich der Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke dienen und den Gemeinnützigkeitsstatus der Fachgesellschaft nicht gefährden.
3. Forschungsförderungsmittel dürfen nur für eine festgelegte Projektlaufzeit gewährt werden, wobei die jeweiligen Antragsteller:innen die Zweckmäßigkeit und die Durchführung des Vorhabens nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit gewährleisten.
4. Antragsteller:innen für Projektfördermittel müssen Mitglieder der DGRh e.V sein.
5. Geförderte Antragsteller:innen verpflichten sich, nach Projektstart in jeweils vordefinierten Zeitintervallen Zwischenberichte sowie einen Abschlussbericht über den Projektfortschritt bzw. über die im Förderzeitraum geleisteten Arbeiten sowie die erzielten Erfolge vorzulegen. Art und Umfang der Berichte variieren je nach Ausschreibung. Bei Überschreiten der geplanten Laufzeit des Projektes ist spätestens drei Monate vor Ablauf der geplanten Laufzeit ein Zwischenbericht mit aktualisiertem Versuchs- und Zeitplan sowie eine Begründung der Notwendigkeit der Laufzeitverlängerung vorzulegen, um eine Gewährung dieser erfolgreich zu beantragen. Diese Fristenwahrung gilt ebenso für die Verwendung noch vorhandener finanzieller Mittel.
§3 Art, Umfang und Höhe der Förderung
1. Die DGRh e.V. fördert durch die Gewährung finanzieller Mittel in Form von Projektbeihilfen, Stipendien und Preisen für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Rheumatologie.
2. Die Gewährung einer Förderung durch Projektbeihilfen und Preisen, wenn zusätzlich andere Fördergelder für die Verwirklichung zur Verfügung stehen, ist in der jeweiligen Ausschreibung geregelt.
3. Eine Förderung durch die DGRh e.V. kann nur im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.
§4 Antragsverfahren
1a. Antragsteller:innen müssen für die Beantragung von Projektförderungsmitteln ein strukturiertes Konzept vorlegen, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens hervorgehen sowie die Vorgehensweise und Realisierung deutlich werden.
1b. Die Bewerber:innen müssen für die Bewerbung um einen Forschungsförderungspreis eine eigenständig verfasste wissenschaftliche Arbeit einreichen, die den Qualitätsmerkmalen und Kriterien der jeweiligen Ausschreibung entspricht. Daneben müssen die Bewerber:innen die ausschreibungsspezifischen Voraussetzungen erfüllen.
2a. Dem Antrag für Projektförderungsmittel sind beizufügen:
- eine Beschreibung der Projektinhalte bzw. des Forschungsvorhabens und der Ziele so-wie der mit dem Förderprojekt verbundenen Verbesserung gegenüber dem Stand der Wissenschaft,
- ausführliche Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin bzw. der be-antragenden Einrichtung oder Forschergruppe,
- ein detaillierter Finanzierungsplan, ggf. unter Angabe zusätzlicher projektspezifischer Förderung,
- ein Foto mit einer Auflösung in 300 dpi sowie Urheberrechtsangabe und Einverständnis für Publikationszwecke durch die DGRh e.V. im Falle einer Projektförderung
2b. Den Bewerbungsunterlagen für einen Forschungsförderungspreis sind beizufügen:
- ein ausführlicher Lebenslauf mitsamt Publikationsliste,
- die wissenschaftliche Arbeit - im Falle einer Mehrautorenleistung: zusätzlich eine eindeutige Auflistung der eigenständig erarbeiteten Beiträge zur eingereichten Publikation,
- ein Empfehlungsschreiben des akademischen Betreuers,
- ein Foto mit einer Auflösung in 300 dpi sowie Urheberrechtsangabe und Einver-ständnis für Publikationszwecke durch die DGRh e.V. im Falle eines Preisgewinns,
- ggf. weitere ausschreibungsspezifische Unterlagen.
§5 Entscheidungsverfahren
1. Über die Vergabe der Förderungsmittel entscheidet der Vorstand der DGRh e.V. oder ein von diesem beauftragtes Fachgremium aufgrund der Gutachtenlage durch Mehrheitsbeschluss.
2. Vorstandsmitglieder und beauftragte Gutachter:innen, die nach den Kriterien der Deutschen Forschungsgemeinschaft bezüglich eines Antrags befangen sind, werden von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen.
§6 Auszahlung
1. Die bewilligte Förderungssumme wird nach einem zuvor vereinbarten Mittelabrufverfahren ausgezahlt.
2. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Empfänger/die Empfängerin der Fachgesellschaft die zweckgemäße Verwendung der Mittel schriftlich zusichert.
3. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf ein vom Empfänger/von der Empfängerin zu benennendes Konto in Deutschland.
4. Die DGRh behält sich vor, die Verwendung der Mittel zu prüfen und im Bedarfsfall durch externe Gutachter prüfen zu lassen.
§7 Rücknahme und Rückzahlungspflicht
1. Die DGRh e.V. behält sich vor die Bewilligung zur Förderung zurückzunehmen, wenn Umstände bekannt werden, die schon zum Bewilligungszeitraum vorlagen und deren Kenntnis zur Ablehnung des Antrags geführt hätte.
2. Werden derartige Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, kann die Fachgesellschaft den bewilligten Förderbetrag zurückfordern.
3. Die DGRh e.V. behält sich vor, bei Ausbleiben eines adäquaten Zwischen- und Abschlussberichtes den bewilligten Förderungsbetrag zurückzufordern, sofern ein solcher gemäß Ausschreibung verlangt wird.
§8 Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Forschungs- und Projektförderung durch die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. besteht nicht.
§9 Inkrafttreten
Diese Mittelvergabeordnung tritt mit Datum vom 16. Februar 2023 in Kraft.