Reisestipendien der DGRh
Das Kompetenznetz Rheuma (KNR) und die Arbeitsgemeinschaft Junge Rheumatologie (AGJR) vergeben als Gremien der Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) jedes Jahr in gemeinsamer Verantwortung Reisestipendien für die Teilnahme an rheumatologischen Kongressen im In- und Ausland. Ziel ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Rheumatologie und klinischen Immunologie. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kategorien der Stipendien und zu den Vergabekriterien:
Reisestipendien Inland: Kongresse der DGRh
- Kongress: Deutscher Rheumatologiekongress/Kongress der DGRh
- Zielgruppe: Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung, die Mitglied der DGRh sind.
- Verfügbarkeit: insgesamt acht Stipendien à max. 800 EUR
- Beitrag: Standbetreuung am AGJR-Stand im Rheumahaus, Social-Media-Postings des/der Stipendiat:in
- Vergabe-Gremium: Losverfahren /Ethikkommission der AGJR (Universität Erlangen)
- Adressat: Geschäftsstelle der DGRh, per E-Mail zu richten an: info@dgrh.de
- Bewerbungsschluss: 18. Juli 2024
Das Antragsformular für ein Reisestipendium „DGRh-Kongresse“ finden Sie hier.
Reisestipendien Ausland: Kongress-Stipendien mit aktivem Beitrag ("Internationale Kongresse")
- Kongresse: American College of Rheumatology (ACR), European Congress of Rheumatology (EULAR), European Workshop for Rheumatology Research (EWRR)
- Zielgruppe: Nachwuchswissenschaftler:innen, die Mitglied der DGRh und jünger als 40 Jahre alt sind.
- Verfügbarkeit: insgesamt zwei EULAR Stipendien (à max. 1.500 EUR), zwei ACR-Stipendien (à max. 2.000 EUR), zwei EWRR-Stipendien (à max. 1.000 EUR)
- Beitrag: aktiver Kongressbeitrag (Abstract bzw. Vortrag oder Poster) und Motivationsschreiben des/der Stipendiat:in
- Vergabe-Gremium: Ausschuss des KNR
- Adressat: Geschäftsstelle der DGRh, per E-Mail zu richten an: info@dgrh.de
- Bewerbungsschluss:
für EULAR: 12. April 2024
für ACR: 14. September 2024
für EWRR: 7. April 2024
Das Antragsformular für ein Reisestipendium „Internationale Kongresse“ finden Sie hier.
Kongress-Stipendien ohne aktiven Beitrag und sonstige Kongresse ("weitere Reisestipendien")
- Kongresse: alle zuvor genannten Kongresse, jedoch ohne die Bedingung, einen aktiven Beitrag zu leisten, und weitere Tagungen/Kongresse mit der Bedingung einen Beitrag zu leisten (Bedingung: Kongress bzw. Tagung mit rheumatologischem Bezug).
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die Mitglied der DGRh sind
- Verfügbarkeit:
2 EULAR-Stipendien (ohne eigenen Beitrag, à max. 1000€),
1 ACR-Stipendium (ohne eigenen Beitrag, à 1.500€)
2 Stipendien für andere, nicht genannte Kongresse (mit eigenem Beitrag, à max. 1.500€) - Beitrag:
EULAR, ACR: keine
„weitere Kongresse“: aktiver Beitrag (Abstract/Vortrag/Poster) - Vergabe-Gremium:
ohne eigenen Beitrag (EULAR, ACR): Ethikkommission der AGJR (Uni Erlangen)
mit eigenem Beitrag (alle anderen): Ausschuss der AGJR - Adressat: Geschäftsstelle der DGRh, per E-Mail zu richten an: info@dgrh.de
- Bewerbungsschluss: sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Kongresses
Das Antragsformular für die Kategorie „Weitere Reisestipendien“ finden Sie hier.
Für die drei Kategorien der Reisestipendien gilt:
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Bitte bewerben Sie sich bei Interesse gezielt entsprechend den oben dargestellten Kategorien der Reisestipendien. Bei Bewerbungen für Reisestipendien „Internationale Kongresse“ werden nichtgeförderte Anträge automatisch in die Kategorie „Weitere Reisestipendien“ weitergegeben und haben somit eine weitere Chance im Losverfahren.
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Eine Bestätigung über die Gewährung eines Reisestipendiums senden wir Ihnen vor Beginn des jeweiligen Kongresses.
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Bitte bemühen Sie sich gemäß den Reisekostenregelungen der DGRh um preiswerte Buchungen (keine 1. Klasse Fahrten, keine übermäßig langen PKW-Fahrten) und die für Sie günstigste Kongressgebühr.
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Bitte reichen Sie im Anschluss an den Kongress Ihre Reisekosten mit dem Reisekostenformular der DGRh, den Belegen und der Teilnahmebescheinigung ein. Die Rechnungen und Belege benötigen wir im Original per Post.
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Wir erstatten Ihnen die entstandenen Kosten (Reise, Übernachtung und Kongressgebühr), jedoch maximal in der Höhe des gewährten Stipendienbetrages.
Beispiel: Das gewährte Stipendium umfasst eine Gesamtsumme von 1.000 EUR. Ihre Buchungen belaufen sich auf 980 EUR - folglich entspricht Ihr Erstattungsbetrag einer Summe von 980 EUR. Ihre Buchungen belaufen sich auf 1.150 EUR - folglich entspricht Ihr Erstattungsbetrag einer Summe von 1.000 EUR.