Gesundheitsminister Spahn reagiert
Hydroxychloroquin weiterhin für Rheumapatienten verfügbar
8.04.2020
Bezugnehmend auf eine drohende Verknappung von hydroxychloroquinhaltigen Arzneimitteln im Zusammenhang mit der COVID-19-Therapie hatte die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) unmittelbar reagiert und sowohl in einem gemeinsamen Brief mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) an Bundesgesundheitsminister Spahn auf die Problematik für unsere Patienten hingewiesen, Maßnahmen zu deren Schutz eingefordert als auch mit Pharmafirmen Möglichkeiten zur sicheren Versorgung unserer Patienten besprochen.
Das Büro des Ministers hat geantwortet und darüber informiert, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Ärzte- und Apothekerschaft generell aufgefordert habe, Arzneimittel bedarfsgerecht und nicht in übermäßigen Mengen zu verschreiben oder abzugeben. Darüber hinaus verweist das BMG darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Empfehlungen zur Kontingentierung von Arzneimitteln an pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen gerichtet habe. Außerdem sollten Exporte von Arzneimitteln nicht über das normale Maß hinaus erfolgen.
Das BMG habe sich darüber hinaus auch an Ärzte und Apotheker gewandt, die die Versorgung mit hydroxychloroquinhaltigen Arzneimitteln von chronisch kranken Patientinnen und Patienten in den zugelassenen Indikationen sicherstellen: Die Anwendung von hydroxychloroquinhaltigen Arzneimitteln außerhalb der zulassungskonformen Indikationen rheumatoide Arthritis, juvenile idiopathische Arthritis oder systemischer Lupus erythematodes sowie Malariaprophylaxe sollte zum Schutz der Patientinnen und Patienten im off-label Einsatz außerhalb von klinischen Prüfungen nur im Rahmen von individuellen Heilversuchen bei stationär überwachten Verläufen von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten erfolgen. Das BMG schreibt dazu weiter, dass „Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit (…) hydroxychloroquinhaltige Arzneimittel daher ambulant nur noch unter Angabe einer zugelassenen Indikation verordnet und abgegeben werden sollen.“
Aus Sicht der DGRh und des BDRh besteht damit vorerst kein Anlass zur Sorge für eine Verknappung hydroxychloroquinhaltiger Arzneimittel für rheumatologische Patientinnen und Patienten.
Auf der Internetseite des BfArM finden Sie auch die Informationen zu Hydroxychloroquin und dessen Sicherstellung der Versorgung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten in den zugelassenen Indikationen.
Für den Vorstand der DGRh
Prof. Dr. med. Hendrik Schulze-Koops, Präsident