Engpässe in der Versorgung mit Hydroxychloroquin (HCQ) – Lösungen in Sicht
Aktualisierung 20.04.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Nachfrage nach Hydroxychloroquin (HCQ) ist aufgrund der aktuellen Situation in Hinblick auf COVID-19 stark gestiegen. Das hat zu Versorgungsengpässen für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen geführt. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) und der Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.V. (BDRh) haben daher am 27.03.2020 in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn auf diese Verknappung hingewiesen und – im Bewusstsein der ethisch schwierigen Abwägung der kontinuierlichen Versorgung von chronisch Kranken und des möglichen Nutzens von HCQ in der akuten Pandemie – dringend um Maßnahmen gebeten, zumindest den Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, für die keine alternativen Therapieoptionen bestehen, die weitere Versorgung mit Hydroxychloroquin zu garantieren.
Das Büro des Ministers hat geantwortet und darüber informiert, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Ärzte- und Apothekerschaft generell aufgefordert habe, Arzneimittel bedarfsgerecht und nicht in übermäßigen Mengen zu verschreiben oder abzugeben. Darüber hinaus verweist das BMG darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Empfehlungen zur Kontingentierung von Arzneimitteln an pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen gerichtet habe. Außerdem sollten Exporte von Arzneimitteln nicht über das normale Maß hinaus erfolgen.
Das BMG habe sich darüber hinaus auch an Ärzte und Apotheker gewandt, die die Versorgung mit HCQ-haltigen Arzneimitteln von chronisch kranken Patientinnen und Patienten in den zugelassenen Indikationen sicherstellen: Die Anwendung von HCQ-haltigen Arzneimitteln außerhalb der zulassungskonformen Indikationen rheumatoide Arthritis, juvenile idiopathische Arthritis oder systemischer Lupus erythematodes sowie Malariaprophylaxe sollte zum Schutz der Patientinnen und Patienten im off-label Einsatz außerhalb von klinischen Prüfungen nur im Rahmen von individuellen Heilversuchen bei stationär überwachten Verläufen von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten erfolgen. Das BMG schreibt dazu weiter, dass „Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit (…) hydroxychloroquinhaltige Arzneimittel daher ambulant nur noch unter Angabe einer zugelassenen Indikation verordnet und abgegeben werden sollen.“
Aus Sicht der DGRh und des BDRh besteht damit vorerst kein Anlass zur Sorge für eine Verknappung HCQ-haltiger Arzneimittel für rheumatologische Patientinnen und Patienten.
Auf der Internetseite des BfArM finden Sie auch die Informationen zu HCQ und dessen Sicherstellung der Versorgung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten in den zugelassenen Indikationen.
Um für Ihre Patienten die Versorgung mit HCQ zu ermöglichen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Stellen Sie Ihrer Patientin / Ihrem Patienten ein Rezept über maximal 100 Tabletten mit 200 mg HCQ aus und schreiben auf das Rezept zusätzlich die Diagnose. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Abgabe eines Medikamentes durch die Apotheken erfolgt und dass hier die gesetzlichen Grundlagen der Abgabe unter den üblichen ökonomischen Gesichtspunkten und Regularien durch die Apotheke befolgt werden müssen.
In dem Fall, in dem Apotheken vom Großhandel nicht beliefert werden können, können sich diese Apotheken entweder direkt an den Verkauf von Aristo (über die den Apotheken bekannten Telefonnummern) oder an die Firma Sanofi wenden (030 2575 3240, Fax: 069 305 83777).
Sofern die Apotheke einen konkreten Bedarf mit einem Rezept belegen kann, wird die Apotheke von beiden Herstellern direkt beliefert. Dazu kann das mit der von Ihnen mit einer Diagnose versehene Rezept von den Apotheken an die Firmen geschickt werden, wobei darauf zu achten ist, dass dabei der Name der Patienten/des Patienten geschwärzt ist. Beide Firmen haben bestätigt, dass entsprechende Lagerbestände explizit für die label-konforme Versorgung von Patienten mit den entzündlich-rheumatischen Erkrankungen Systemischer Lupus erythematodes (SLE), Rheumatoide Arthritis (RA) und Juvenile Idiopathische Arthritis (JIA) reserviert worden seien. Das gelte, so lange es keine behördliche Anordnung gäbe, dies zu ändern.
Bitte verschreiben Sie in dieser besonderen Situation nicht mehr als 100 Tabletten pro Rezept und nicht mehr als ein Rezept pro Patienten und bitte beachten Sie, dass die Bestellung nur über die Apotheke und nicht über Patienten erfolgen kann!
Für den Vorstand der DGRh
Prof. Dr. med. Hendrik Schulze-Koops, Präsident der DGRh