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Kommission Entzündungszentren (Ad hoc)

Aufgaben der Kommission

Eine der Kernkompetenzen der Rheumatologie ist die Klinische Immunologie. Das Immunsystem jedoch kennt keine Organgrenzen, so manifestieren sich Erkrankungen des entzündlich rheumatischen Formenkreises an unterschiedlichen Organen des Körpers. Vor diesem Hintergrund gründen sich immer mehr Entzündungszentren als innovative Versorgungsstrukturen, deren Mitglieder immunologisch versierte Kolleginnen und Kollegen verschiedener medizinischer Fachrichtungen sind. In Kooperation miteinander sollen Diagnostik und Therapie zum Nutzen des Patienten optimiert und interdisziplinär konsentiert werden. Dies trägt der Bedeutung der Klinischen Immunologie als Querschnittsfach der Medizin Rechnung.
Ziel der ad hoc Kommission ist es, eine Matrix zu entwickeln für die Zertifizierung dieser Entzündungszentren als „DGRH-zertifiziertes Entzündungszentrum“. Somit wollen wir die inhaltlichen und strukturellen Punkte definieren und konsentieren, deren Vorhalten und Erfüllung die Grundvoraussetzung für die Erteilung des DGRh-Zertifikats ist. Dazu werden auch Kollegen aus anderen Fächern der Entzündungsmedizin wie Gastroenterologie und Dermatologie eingeladen, um einen möglichst breiten Konsens zu ermöglichen.

Sprecher: Prof. Dr. med. Hanns-Martin Lorenz

Mitglieder der Kommission

Im Bilde: Video zu den Aufgaben des Gremiums

Kurzberichte

2024 - 2025

Hintergrund

  • Innovationsfondsantrag mit Dermatologie und Gastroenterologie zu einer neuen Versorgungsform in Entzündungszentren
  • Andere Fachgesellschaften vergeben schon Zertifikate für andersartige Zentren bzw. sind in einer ähnlichen Entwicklungsphase (Derma, Gastro)
  • Zertifikat:
    - Soll Qualität ausdrücken
    - Muss: Nachweisbarkeit
    - Darf nicht: 
    • keine übermäßigen Hürden, sd. „vernünftige“ Kriterien
    • Keine Notwendigkeit, ein externes Quali-Institut zu beauftragen
    • Keine hohen Kosten

Erster Beschluss: zwei Zertifikatebenen: klinisches Entzündungszentrum und klinisch-molekulares Entzündungszentrum

Sitzungen 4/24, 6/24, 31.7.24, 10.1.25, 26.5.25, geplant 15.-16.10.25 (Kiel)

Einigung über obligatorische und fakultative Voraussetzungen der Qualifizierung für Erteilung des DGRh-Zertifikats
- „klinisches DGRh-Entzündungszentrum“
- „klinisch-molekulares Entzündungszentrum“

6/24

  • Beschlussfassung zu 1.
  • Diskussion, Konsentieren von SOPs, die benötigt werden

7/24

  • Beschlussfassung zu 2.
  • ​​​​​​​Definition der Qualitätsindikatoren, Messgrößen

Voraussetzungen für Qualifizierung als DGRh-zertifiziertes Entzündungszentrum

Vorschlag: Obligatorische Voraussetzungen (für beide Ebenen?)

1. Breite und mehrjährige medizinische Expertise in der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie komplexer, organübergreifender chronisch-entzündlicher Erkrankungen inkl. seltener Erkrankungen

2. Mindestens jährlich 100 interdisziplinär in einem lokalen Entzündungsboard diskutierte und dokumentierte Patienten unter Teilnahme von mind. 3 verschiedenen Teilgebieten der Medizin (z.B. Gastro, Derma, Rheuma); Teilnahme externer Zuweiser muss möglich sein; für DGRh-Zertifikat ist Beteiligung Rheuma Grundvoraussetzung

3. Regelmäßige Symposien des lokalen Entzündungszentrums (auch für externe KollegInnen zugänglich)

4. homepage

   3 der 6 der fakultativen Voraussetzungen ok so?

5. Wissenschaftliche Auswertung der interdisziplinär betreuten Patienten, standardisierte follow-up Vorstellung komplexer Patienten (komplex ist zu definieren) (obligat. für molek. DGEZ ?)

6. Verfügbarkeit einer Biobank (Serum, Zellen, Gewebe, DNA) (obligat. für molek. DGEZ; SOP muss definiert sein, damit Proben verwendbar sind für Proteomics, Metabolomics, Sequenzierung etc.)

7. Aktive Teilnahme an Studien

8. Einspeisen von Patientendaten in nationale oder internationale Register

9. Gemeinsame Publikationen mit KollegInnen unterschiedlicher Fächer des Entzündungszentrums (obligat. für molek. DGEZ ?)

10. Teilnahme an einem Interdisziplinären Weiterbildungscurriculum Immunologie; eine WB-Berechtigung der LÄK Immunologie soll am Entzündungszentrum existieren

11. Kooperation Bioinformatik, einheitlicher Kerndatensatz

   Mindestens 1-4 müssen erfüllt sein und 3/6 von 5.-11.

Kommission
Qualitätsindikatoren: welche? Wieviele müssen erfüllt sein?
Welche sind conditio sine qua non, welche sind nicht obligatorisch I obligatorisch:

  • Expertise der teilnehmenden Ärzte (Facharztabdeckung der Teilnehmer, immunologische Expertise) wie soll es nachgewiesen werden? Facharztzeugnis der Zentrumsköpfe?

  • Teilnahme externer Zuweiser möglich?! wie soll es nachgewiesen werden? SOP?!

  • Anzahl besprochener Fälle/Jahr >100?

  • Ein jährliches Symposium des Entzündungszentrums 1=ok?

  • Homepage des Entzündungszentrums (Sichtbarkeit) ok?

  • Wissenschaftliche Auswertung der interdisziplinär betreuten Patienten, standardisierte follow-up Vorstellung komplexer Patienten (komplex= off label oder innovative Kombinationstherapie, organ/disziplinübergreifende Verläufe ?) (obligat. für molek. DGEZ ?) wieviele? (mind. 20/Jahr nach erstem Jahr)

    6. Verfügbarkeit einer Biobank (Serum, Zellen, Gewebe, DNA) (obligat. für molek. DGEZ; SOP muss definiert sein, damit Proben verwendbar sind für Proteomics, Metabolomics, Sequenzierung etc.) Mindestanzahl von Proben zu nennen?

    7. Aktive Teilnahme an Studien Mindestanzahl eingeschleuster Patienten fordern? Eher: Studienliste, an denen Zentrum aktuell aktiv teilnimmt?

    8. Einspeisen von Patientendaten in nationale oder internationale Register Mindestzahl?
    9. Gemeinsame Publikationen mit KollegInnen unterschiedlicher Fächer des

    Entzündungszentrums (obligat. für molek. DGRh-EZ ?)

    10. Teilnahme an einem Interdisziplinären Weiterbildungscurriculum Immunologie; eine WB-Berechtigung der LÄK Immunologie soll am Entzündungszentrum existieren WB-curriculum nachweisen, WB-Berechtigung nachweisen

    11. Kooperation Bioinformatik, einheitlicher Kerndatensatz (obligatorisch für mol. DGEZ)

Arbeitspunkte der Kommission

• Welche SOP sind nötig?

(wie Patientenzulauf, Ablauf Entzündungsboard, Benachrichtigung einweisender Arzt, Information des Patienten, Sammlung der Patienten in Datenbank inkl. abgegebene Biomaterialien, SOP Biobank, SOP Wiedervorstellung)

• Qualitätsindikatoren: welche? müssen gut nachweisbar und definierbar sein; Definition einer Mindestzahl vorgestellter Fälle? Z.B. Weiterbildungscurriculum Immunologie am Zentrum vorhanden? 1 Symposium! Homepage-Aufbau

Evaluation

Nachweisbarkeit: z.B.

  • CV der Fachvertreter des Entzündungszentrums

  • Listen der besprochenen Patienten

  • Programm des jährlichen Symposiums des Entzündungszentrums

  • Publikationen von Mitgliedern des Entzündungszentrums mit Vertretern von mindestens 2 Fachgruppen als Autoren

  • Bescheinigung des Biobankleiters über eingespeiste Biomaterialien

  • Liste laufender Studien der Fachdisziplinen des Entzündungszentrums

  • Auflistung der bedienten Register mit Bescheinigung der Registerbetreiber, dass Daten eingebracht wurden

  • Beteiligungsmöglichkeit externer Zuweiser

  • Externe Evaluation der Entzündungszentren durch Mitglieder anderer Zentren? –

    fachübergreifend? anhand prädefinierter Qualitätsindikatoren!

  • Oder: für molekulare DGRh-EZ über Onkozert aut sim? klinische DGRh-ER durch die Rheumaakademie

  • Vergabe durch die DGRh, (Kosten fallen an)

  • Rezertifizierung alle 3 Jahre?

Rahmensetzung für Zertifizierung mol. DGRh EZ (wie für ZPM Onkologie)

  • Geschäftsordnung nötig?

  • Geschäftsstelle nötig?

  • Dokumentare?

  • Qualitätsmanagement?

  • Hierzu ist ein konsentierendes Treffen der Vertreter der meistbeteilgten Fachgruppen (Derma, Gastro, Rheuma) in Kiel am 15.-16.10.25 geplant: Schwerpunkt wird die Festlegung auf eine externe Zertifizierung (Vorschlag Kiel: onkozert) sowie die Definition der Zertifizierungsinhalte sein.

 

2023 - 2024

Hintergrund

  • Innovationsfondsantrag mit Dermatologie und Gastroenterologie zu einer neuen Versorgungsform in Entzündungszentren
  • Andere Fachgesellschaften vergeben schon Zertifikate für andersartige Zentren bzw. sind in einer ähnlichen Entwicklungsphase (Derma, Gastro)
  • Zertifikat:
    - Soll Qualität ausdrücken
    - Muss: Nachweisbarkeit
    - Darf nicht: 
    • keine übermäßigen Hürden, sd. „vernünftige“ Kriterien
    • Keine Notwendigkeit, ein externes Quali-Institut zu beauftragen
    • Keine hohen Kosten
  • Erster Beschluss: zwei Zertifikatebenen: klinisches Entzündungszentrum und klinisch-molekulares Entzündungszentrum

Agenda der Kommission

  • 1. Sitzung 4/24, 2. Sitzung Anf. 6/24, 3. Sitzung 31.7.24
  • Einigung über obligatorische und fakultative Voraussetzungen der Qualifizierung für Erteilung des DGRh-Zertifikats 
  • „klinisches DGRh-Entzündungszentrum“, „klinisch-molekulares Entzündungszentrum“
  • Aufgabe der 2. Sitzung:
  • Beschlussfassung zu 1.
  • Diskussion, Konsentieren von SOPs, die benötigt werden 
  • Aufgabe der 3. Sitzung
  • Beschlussfassung zu 2.
  • Definition der Qualitätsindikatoren, Messgrößen

Ihr Kontakt

Anna Julia Voormann

Generalsekretärin

Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V.

Geschäftsstelle der DGRh

Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang C

10179 Berlin