Allgemeines zu unseren Kommissionen
Zur Durchführung besonderer Aufgaben setzt der Vorstand der DGRh im Einvernehmen mit dem Beirat Kommissionen ein. Sie sollen in erster Linie Vorschläge und Entscheidungshilfen für den Präsidenten, den Vorstand und den Beirat erarbeiten.
Kommissionen werden auf Beschluss des Vorstandes vom Präsidenten der Gesellschaft eingesetzt. Dieser ernennt in Abstimmung mit dem Vorstand einen Sprecher, der die Etablierung der Kommission in die Wege leitet. Auf Grund der Vorschläge von Vorstand, Beirat und seinen eigenen Vorschlägen erstellt der Sprecher eine Liste von Personen, die im Hinblick auf die Zielsetzung der Kommission kompetent sind. Es können auch nicht der DGRh angehörige Fachleute zur Mitarbeit und Beratung vorgeschlagen werden, wenn dies erforderlich ist. Unter dem Gesichtspunkt der Ausgewogenheit bestätigt der Präsident nach Abstimmung mit dem Vorstand die definitive personelle Zusammensetzung der Kommissionen. Über Änderungen der Zusammensetzung der Kommissionen entscheidet der Vorstand. Die Ernennung der Kommissionsmitglieder durch den Präsidenten ist auf drei Jahre befristet, eine Wiederernennung ist möglich.
Die Arbeit einer Kommission koordiniert deren jeweilige/r Sprecher/in. Die Geschäftsstelle der DGRh unterstützt die Kommissionen organisatorisch. Veröffentlichungen und Verlautbarungen der Kommissionen sind immer Verlautbarungen der DGRh und bedürfen generell der Freigabe durch den Vorstand.
Stellungnahmen der Kommissionen zu besonderen Themen werden nur nach Absprache mit dem Vorstand bzw. auf dessen Wunsch im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Veröffentlichungen an anderer Stelle dürfen nur durch die DGRh mit Zustimmung des Vorstandes erfolgen.