Erweiterte STIKO-Empfehlung zur Herpes-zoster-Impfung
DGRh bringt rheumatologische Perspektive ein
7.11.2025
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur Herpes-zoster-(HZ)-Impfung erweitert. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zu diesem Beschluss hat sich die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) aktiv eingebracht und die Erweiterung ausdrücklich begrüßt. In ihrer Stellungnahme hebt die DGRh hervor, dass Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen (ERE) – insbesondere mit rheumatoider Arthritis oder systemischem Lupus erythematodes (SLE) – besonders gefährdet sind, an Herpes zoster zu erkranken oder schwerwiegende Komplikationen wie die postherpetische Neuralgie (PHN) zu entwickeln.
Künftig wird die Impfung mit dem adjuvantierten subunit-Totimpfstoff auch Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko, an Herpes zoster zu erkranken, empfohlen. Damit trägt die STIKO aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach Immunsupprimierte und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen ein deutlich erhöhtes Erkrankungsrisiko aufweisen.
Unter den immunsuppressiven Therapien können insbesondere Januskinase-(JAK)-Inhibitoren oder Anifrolumab das Risiko weiter erhöhen. Hierfür bietet die Impfung einen guten Schutz.
Diese fachlichen Anmerkungen fanden im STIKO-Beschluss Berücksichtigung.
Das Robert Koch-Institut (RKI) dankte der DGRh im Rahmen der Veröffentlichung ausdrücklich für ihre wertvollen Rückmeldungen. Mit ihrem Beitrag habe die DGRh dazu beigetragen, dass die besonderen Risiken rheumatologischer Patientinnen und Patienten in der Impfempfehlung angemessen berücksichtigt werden.
Wichtig: Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen tritt erst in Kraft, wenn die Empfehlung der STIKO in die jeweils geltende Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen wurde. Diese Richtlinie regelt die Voraussetzungen, Art und den Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen.