DGRh legt Positionspapier zur Weiterbildungsbefugnis vor
Zu den satzungsgemäßen Zwecken der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) gehört auch die Entwicklung und Umsetzung von wissenschaftlichen Konzepten der Aus-, Weiter- und Fortbildung im Fachgebiet der Rheumatologie und Klinischen Immunologie. Jetzt legt die DGRh erstmals ein umfassendes Positionspapier vor, das Kriterien für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis zur Facharztkompetenz Innere Medizin und Rheumatologie definiert. Das Paper ist am 12. Dezember in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Rheumatologie erschienen.
Die von der Kommission Fort- und Weiterbildung entwickelte Handlungsempfehlung orientiert sich an der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 2018 und dem fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan (FEWP). Ziel ist eine bundesweit einheitliche, abgestufte, transparente Vergabe der Weiterbildungsbefugnis in der Rheumatologie. Der neue Kriterienkatalog erlaubt eine qualitätsoptimierte Facharztweiterbildung, die zukünftige Entwicklungen der Rheumatologie berücksichtigt. Die Einteilung in 12-, 24- und 36-monatige Weiterbildungsbefugnisse basiert auf den an der Weiterbildungsstätte vermittelten Kompetenzen. Die Systematik leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Rheumatologie. Die Kommission Fort- und Weiterbildung der DGRh begrüßt Anregungen und Kommentare zur Weiterentwicklung des Kriterienkatalogs.
12. Dezember 2024