Die unten aufgeführten Merkblätter zur Therapie rheumatischer Krankheiten bieten Informationen zu:
Die Merkblätter für Ärzt:innen sollen in erster Linie als Beilage zum individuellen Arztbericht der behandelnden Rheumatologin oder des Rheumatologen die überweisende und betreuende Hausärztin oder den Hausarzt über Besonderheiten der vorgeschlagenen oder eingeleiteten Therapie informieren.
Die Merkblätter für Patient:innen sollen das ärztliche Beratungsgespräch über die antirheumatische Therapie ergänzen.