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Landesärztekammern



Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie

Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.

 

 

Ziel

 

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Orthopädische Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

 

 

Voraussetzung

 

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung ist die Anerkennung als „Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie“ - auch Anerkennung als „Facharzt für Chirurgie“ in Verbindung mit der bisherigen Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ oder als „Facharzt für Orthopädie“ nach bisherigem Recht.

 

 

Weiterbildungszeit

 

Die Weiterbildungszeit beträgt 36 Monate bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3. Davon können bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet, 6 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie oder in Kinder-Rheumatologie angerechnet werden.

 

 

Weiterbildungsinhalte

 

Weiterbildungsinhalte sind der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Die genauen landesspezifischen Regelungen finden Sie auf den Seiten Ihrer Ärztekammer.

 

 

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