Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Sie erfolgt auf der Grundlage der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer bzw. ihrer landesspezifischen Umsetzungen im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung befugter Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen. Ihr Ziel ist auch die Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung. Weiterbildungszeiten und -inhalte sind Mindestzeiten und Mindestinhalte.
Die Weiterbildung erfolgt nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnungen zur Qualifizierung in
Durch den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten, und Bereichen werden eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten oder besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen, welche zur Ankündigung einer speziellen ärztlichen Tätigkeit durch Führen einer
Durch den erfolgreichen Abschluss der fakultativen Weiterbildung im Gebiet oder der Weiterbildung in bestimmten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Gebiet (Erwerb von Fachkunde) werden spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten oder eingehende Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen, über die der Arzt eine Bescheinigung erhält, welche nicht zur Ankündigung einer speziellen ärztlichen Tätigkeit durch Führen einer Bezeichnung berechtigt.
Für jeden Arzt und jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied sie sind. Zuständig ist diejenige Ärztekammer, in deren Bereich entweder die Weiterbildung absolviert oder ein Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildung gestellt wird. Die Regionalverzeichnisse von zur Weiterbildung befugten bzw. ermächtigten Ärztinnen und Ärzten sind ausschließlich bei den Ärztekammern zu beziehen. Man sollte sich daher mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung setzen. Die entsprechenden verbindlichen, landesspezifischen Regelungen finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung auf den Seiten der Landesärztekammern.