Vertrag zur integrierten Versorgung von Patienten mit früher Arthritis oder früher Spondyloarthritis in Niedersachsen
Der oben bezeichnete IGV-Vertrag für Niedersachsen wurde im September 2005 auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Verbesserung der rheumatologischen Versorgung durch eine optimierte Zusammenarbeit zwischen primär versorgenden Ärzten und Rheumatologen zur frühen Erkennung von Patienten mit einer Arthritis oder Spondyloarthritis. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht die Einrichtung von rheumatologischen Frühsprechstunden und die frühe Diagnosestellung und frühe effektive Behandlung von Patienten mit Arthritis oder Spondyloarthritis mit einer Anamnesedauer von maximal 2 Jahren.
Zusammenarbeit der Leistungserbringer
In das IGV-Modell können sich alle Hausärzte Niedersachsens und die internistisch tätigen Rheumatologen einschreiben. Der Hausarzt hat die Aufgabe, anhand definierter, einfacher Kriterien Patienten zu identifizieren, bei denen ein Verdacht auf eine frühe Arthritis oder Spondyloarthritis besteht, und diese sehr zeitnah zu einem am Modell teilnehmenden Rheumatologen zur Frühsprechstunde zu überweisen. Der Rheumatologe gewährleistet, den Patienten innerhalb von 14 Tagen zu sehen, die Verdachtsdiagnose zu bestätigen oder zu verwerfen und eine entsprechende Therapie einzuleiten.
Bestätigt sich die Diagnose einer frühen Arthritis oder Spondyloarthritis, wird der Patient (derzeit ausschließlich Versicherte der KKH, der HEK, der IKK Niedersachsen und der Knappschaft) bei erklärtem Einverständnis in das Versorgungsmodell und damit in eine kontinuierliche rheumatologische Mitbetreuung aufgenommen. Im IGV-Modell ist eine rasche sektorübergreifende Behandlung durch die verschiedenen beteiligten Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte, Akutklinik, Rehabilitationsklinik, Rheuma-Liga) gewährleistet. Die interdisziplinäre und sektorenübergreifende Zusammenarbeit soll dazu beitragen, dass durch eng aufeinander abgestimmte Behandlungsschritte im Vergleich zur Regelversorgung die Ergebnisqualität und die Wirtschaftlichkeit erhöht und somit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität geleistet wird.
Versorgungsleistungen
Die rheumatologische Behandlung erfolgt wie bisher nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie. Alle indizierten ärztlichen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen können wie bisher durchgeführt bzw. verordnet und über den EBM abgerechnet werden. Dazu gehören neben der medikamentösen Therapie auch Physikalische Therapiemaßnahmen wie Krankengymnastik, Ergotherapie oder Funktionstraining. Außerhalb des Budgets können im IV-Modell nur rheumatologische Leistungen vergütet werden, die zusätzlich zu den über den EBM abrechenbaren Leistungen erbracht werden. Dies sind Dokumentationsleistungen und Patientenschulungskurse (DGRh) der Rheuma-Liga. Der IV-Vertrag regelt Umfang und Vergütung dieser Leistungen; die Abrechung erfolgt über die KVN.
Module des Vertrages
Der IGV-Vertrag ist modular aufgebaut und beinhaltet folgende Module: Früherkennung (Hausarzt), Frühsprechstunde (Erstkontakt Rheumatologe), Medikamentöse Therapie (Rheumatologische Wiedervorstellung), Rehabilitationsantrag, stationäre Behandlung, Rehabilitation, Patientenschulung und Koordinationsstelle.
Qualitätssicherung, Evaluation
Die Teilnahme an der IGV beinhaltet, dass Patient und Rheumatologe sich an einer standardisierten Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und verschiedener Parameter des Krankheitsverlaufs beteiligen, die zur Auswertung an das Rheumazentrum zu übermitteln sind. Das Rheumazentrum Hannover führt die wissenschaftliche Begleitung des Modells durch und evaluiert den Behandlungsverlauf, die Behandlungsergebnisse und die Validität der Zuweisungskriterien. Gleichzeitig fungiert es als Koordinations-, Informations- und Servicestelle.
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