Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Berlin – Die Gesundheitskasse zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie
Ziele
Ziele der Vereinbarung sind die Qualität und die Verzahnung der haus- und fachärztlichen Versorgung. Damit soll eine
gefördert werden.
Grundlage und Inkrafttreten
Die Grundlage der Vereinbarung sind die interdisziplinären Leitlinien der DGRh. Die Vereinbarung trat am 01.10.2005 in Kraft und kann frühestens zu 31.12.2006 gekündigt werden.
Pflichten der Ärzte
Für den teilnehmenden Arzt ergeben sich in Bezug auf AOK-Patienten bestimmte Pflichten:
Die an der Vereinbarung teilnehmenden Ärzte können zusätzlich zu den Leistungen gemäß EBM bestimmte Zuschläge abrechnen.
Teilnahmeberechtigt als rheumatologisch verantwortliche Ärzte sind Hausärzte, Fachärzte ohne Schwerpunkt/Teilgebietsbezeichnung Rheumatologie und Schwerpunkt-Rheumatologen.
Rheuma-Kommission KV Berlin
Für die Durchführung dieser Vereinbarung und zur Stichprobenprüfung richtet die KV Berlin eine Rheuma-Kommission ein. Die Kommission setzt sich mindestens aus zwei Schwerpunkt-Rheumatologen und einem rheumatologisch verantwortlichen Arzt zusammen.