Bayern
Berlin
KV & AOK Berlin
Schlosspark Klinik & Fontana Klinik
Nordrhein-Westfalen



Bezeichnung des Vertrages

Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Berlin – Die Gesundheitskasse zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie

 

 

Vertragspartner

 

 

Kurzinfo Vertragsinhalt

Ziele

Ziele der Vereinbarung sind die Qualität und die Verzahnung der haus- und fachärztlichen Versorgung. Damit soll eine

gefördert werden.

 

 

Grundlage und Inkrafttreten

Die Grundlage der Vereinbarung sind die interdisziplinären Leitlinien der DGRh. Die Vereinbarung trat am 01.10.2005 in Kraft und kann frühestens zu 31.12.2006 gekündigt werden.

 

 

Pflichten der Ärzte

Für den teilnehmenden Arzt ergeben sich in Bezug auf AOK-Patienten bestimmte Pflichten:

Die an der Vereinbarung teilnehmenden Ärzte können zusätzlich zu den Leistungen gemäß EBM bestimmte Zuschläge abrechnen.

Teilnahmeberechtigt als rheumatologisch verantwortliche Ärzte sind Hausärzte, Fachärzte ohne Schwerpunkt/Teilgebietsbezeichnung Rheumatologie und Schwerpunkt-Rheumatologen.

 

 

Rheuma-Kommission KV Berlin

Für die Durchführung dieser Vereinbarung und zur Stichprobenprüfung richtet die KV Berlin eine Rheuma-Kommission ein. Die Kommission setzt sich mindestens aus zwei Schwerpunkt-Rheumatologen und einem rheumatologisch verantwortlichen Arzt zusammen.

 

 

Weitere Informationen

Kontakt Geschäftsstelle der Rheumazentren, mehr

Rheumazentren Landkarte, mehr

European Curriculum Rheumatology, mehr

Langzeitbeobachtung

 

von jungen Erwachsenen, die schon als Kinder Rheuma hatten, mehr

 

Klinische Studien, mehr

Flyer Kerndokumentation

 

zur Patienteninformation, mehr

 

Aktionsplan Rheuma

 

der Deutschen Rheuma-Liga, mehr

Ambulante Behandlung im Krankenhaus

 

nach §116b- Stellungnahme der Rheuma Liga

  • Antrag Lupus, PDF
  • Antrag Vaskulitis, PDF
  • Stellungnahme, PDF