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Aktuelle Stellungnahme der DGRh![]() Gegen das Vergessen
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) zu den nationalsozialistischen Verbrechen an jüdischen Kollegen
J. Braun (1), E. Genth (2) für den Vorstand der DGRh
Über die Geschichte der Rheumatologie in Deutschland während der nationalsozialistischen Herrschaft ist bisher wenig in der Öffentlichkeit bekannt. In der Diskussion der letzten Jahre um die mögliche Verstrickung deutscher Rheumatologen mit dem Nationalsozialismus wurden vor allem die Personen Hans Reiter [1] und Friedrich Wegener [2] genannt, deren Namen durch die bekannte Sonderform der reaktiven Arthritis („Reiter-Syndrom“) und die mit granulomatösen Veränderungen einhergehende Vaskulitis („Wegener-Granulomatose“) zu international gebräuchlichen Eponymen geführt haben. Weniger bekannt ist, dass führende jüdische Mitglieder aus der Rheumatologie und Balneologie unter der nationalsozialistischen Verfolgung das Land verlassen mussten oder umgebracht wurden [3]. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) veröffentlicht diese Stellungnahme, um 65 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Verbrechensherrschaft ein Signal gegen das Vergessen dieses dunklen Teils der eigenen Geschichte zu setzen.
Hans Reiter (1881–1969) war Präsident des Reichsgesundheitsamtes (1933–1945) und Mitglied des Sachverständigenbeirats für Bevölkerungs- und Rassenpolitik im Reichsinnenministerium, er galt als eifriger Verfechter nationalsozialistischer Ideen [5, 6, 7, 8, 9]. Nach dem Krieg war er in Nürnberg zwei Jahre inhaftiert, wurde aber letztlich nicht angeklagt oder verurteilt. Dies entbindet ihn aber sicher nicht von einer erheblichen Mitverantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen. Friedrich Wegener (1907–1990) war SA-Sanitäts-Obersturmbannführer und in den Jahren 1939–1944 als Pathologe im Armee- und Zivildienst in Lodz in Polen in der Nähe des Konzentrationslagers Chelmno tätig. Dies kam erst im Jahre 2006 durch die Publikation von A. Woywodt et al. [10] an die Öffentlichkeit. Die von ihm zu tragende Mitverantwortung wird kontrovers beurteilt. Sie wird von polnischen (A. Grzybowski) und amerikanischen (R. de Remee) Kennern der Materie als gering eingeschätzt (die entsprechende Korrespondenz liegt dem Vorstand vor). In beiden Fällen ist die Forderung erhoben worden, die entsprechenden Eponyme abzuschaffen, um diesen historischen Erstautoren nicht unangemessenen Ruhm zuteil werden zu lassen [7, 8, 9, 11]. Bei der Darstellung von Person und Werk des Hans Reiter in der Zeitschrift für Rheumatologie [5, 6] sind die Argumente für und gegen eine solche Vorgehensweise erörtert worden. Während das Reiter-Syndrom in Deutschland und Europa als seltene Sonderform der ebenfalls nicht mehr häufigen reaktiven Arthritis gewissermaßen im Rahmen des natürlichen Verlaufs nur noch selten erwähnt wird, ist dies in den USA anders, da dort die Diagnose „incomplete Reiter’s syndrome“ häufig gestellt wurde [12]. Beim „Morbus Wegener“ ist die Situation dadurch wesentlich beeinflusst, dass sich durch die Entdeckung der antineutrophilen zytoplasmatischen Antikörper (ANCA) und ihrer Assoziation zu den Vaskulitiden [13, 14] die pathophysiologischen und diagnostischen Grundlagen der Erkrankung verändert haben.
DGRh-Geschäftsstelle, 20.10.2010 |
(c) 2010 Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V., Letzte Änderung am 14.06.2011