Als formalen Nachweis für die Qualifikation als Schulungsleiter oder als Fachtrainer und für die Qualität von rheumatologischen Schulungseinrichtungen werden von der DGRh Zertifikate vergeben. Durch das Zertifikat wird bestätigt, dass ein Schulungsleiter, ein Fachtrainer oder eine Schulungseinrichtung die Kriterien der definierten Qualitätsstandards erfüllt.
Voraussetzungen
Eine Zertifizierung als Schulungsleiter oder als Fachtrainer kann erfolgen, wenn neben der geforderten beruflichen Qualifikation und der absolvierten Trainerausbildung eine ausreichende praktische Schulungserfahrung in der selbstständigen Durchführung von Patientenschulungsseminaren der DGRh nachgewiesen wird. Eine Zertifizierung als Schulungseinrichtung kann erfolgen, wenn eine Einrichtung die institutionellen und räumlichen Vorraussetzungen erfüllt und nachweist, dass sie regelmäßig Schulungen durchführt und dazu qualifiziertes Schulungspersonal einsetzt. Die im Einzelnen zu erfüllenden Vorraussetzungen für eine Zertifizierung sind bei der Rheumatologischen Fortbildungsakademie zu erfragen.
Antragstellung
Wenn ein Schulungsleiter, ein Fachtrainer oder eine Schulungseinrichtung alle notwendigen Vorraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt hat, kann er/sie einen Antrag auf Zertifizierung stellen. Die Antragsformulare finden Sie unten oder Sie können bei der Rheumatologischen Fortbildungsakademie, Köpenicker Straße 48/49, Aufgang A, 10179 Berlin, Tel.: 030 / 24048470, Fax: 030 / 24048479, E-Mail: info[at]rheumaakademie.de angefordert werden, die zur organisatorischen Abwicklung beauftragt ist.
Zertifizierungsanträge
Geschäftsstelle, 24.02.2009