Patienteninformation, Stand Dezember 2009
Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie leiden an einer rheumatischen Erkrankung, die mit verschiedenen Medikamenten behandelt wird. Für einen anhaltenden Erfolg der Behandlung wird Ihnen nun die Einleitung einer sogenannten Basistherapie empfohlen.
Dabei handelt es sich um langwirksame, das Immunsystem in seiner (Fehl-) Funktion unterdrückende Medikamente, sog. „Immunsuppressiva“. Sie sollen diese Medikamente über die nächsten Monate oder Jahre einnehmen, um so ein Fortschreiten Ihrer Erkrankung zu verhindern.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einige allgemeine Informationen über eine immunsuppressive Therapie geben. Auf spezifische Nebenwirkungen einzelner Medikamente werden Sie in entsprechenden Merkblättern aufgeklärt, die Ihnen Ihr Arzt zur Verfügung stellt.
Immunsuppressive Medikamente werden im Allgemeinen gut vertragen. Statistisch besteht eine leichte Erhöhung der Infektanfälligkeit um den Faktor 1,5 - 2.
Um schweren Infektionen vorzubeugen, empfehlen die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut und die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh), dass Patienten mit einer immunsuppressiven Therapie zusätzlich zu den allgemeinen Empfehlungen für Erwachsene zur regelmäßigen Auffrischungsimpfung gegen Tetanus (Wundstarkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten) gegen Pneumokokken (bakterielle Lungenentzündung) und Grippe (Influenza) geimpft werden. Diese Impfungen mit sog. Totimpfstoffen werden auch von Patienten mit Autoimmunerkrankungen gut vertragen. Impfungen bei aktiver Erkrankung sollten soweit möglich vermieden werden. Selten kann es unter der Impfung zu einer leicht vermehrten Aktivität Ihrer Erkrankung kommen, die ggfs. einer vorübergehenden Anpassung der Therapie Ihrer Erkrankung bedarf. Die vorliegenden Studien konnten bei den meisten Patienten auch unter Immunsuppression eine ausreichende Impfantwort nachweisen (Ausnahme Patienten unter Rituximab (Mabthera®)). Deswegen ist eine Impfung auch unter Basistherapie mit Totimpfstoffen sinnvoll. Lebendimpfungen sind dagegen unter Immunsuppression weitgehend untersagt. Darauf müssen Sie gegebenenfalls vor weiteren Impfungen (z.B. Gelbfieberimpfung) auch selbst achten und behandelnde Ärzte hinweisen.
Um Sie vor der Einleitung einer immunsuppressiven Therapie gut beraten zu können, möchten wir Sie bitten bei der Wiedervorstellung Ihren Impfpass vorzulegen und nachfolgende Fragen zu beantworten, mehr
Wenn Sie Rückfragen haben, besprechen Sie diese bitte mit Ihrem betreuenden Arzt.
Geschäftsstelle, 21.12.2011