III. Zusammenfassung
Für viele rheumakranke Frauen ist heute aufgrund der besseren Behandlungsmöglichkeiten eine Schwangerschaft möglich. Medikamente sollten – wie dies auch bei nicht-rheumatologischen Indikationen üblich und selbstverständlich ist – vorsichtig und unter sorgfältiger Abwägung von Notwendigkeit und Risiko eingesetzt werden.
Wenn erforderlich, stehen jedoch sowohl für die symptomatische wie auch für die krankheitsmodulierende Therapie genügend Substanzen zur Verfügung, die unter Beachtung der Richtlinien verwendet werden können. Die Schwangerschaft der rheumakranken Patientin sollte jedoch stets als Risiko-Schwangerschaft betrachtet werden und erfordert eine enge Zusammenarbeit von Rheumatologen und Geburtshelfern. Für Patientinnen mit systemischen rheumatischen Erkrankungen bedarf es häufig der Erfahrung in diesbezüglich ausgewiesenen Zentren; ein Neonatologe sollte in jedem Fall verfügbar sein.