| Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. | ||
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3 Diagnostische Kriterien
3.1 Vorbemerkungen
von der Kommission "Qualitätssicherung"
Bei rheumatischen Erkrankungen ist nur selten die Ursache bekannt. Dort, wo dies der Fall ist, erfolgt die Klassifikation und Beschreibung der Erkrankung ursachenbezogen (z. B. infektiöse Arthritis).
Rheumatische Erkrankungen unklarer Ursache lassen sich in der Regel nicht aufgrund eines Krankheitsmerkmals unterscheiden. Die Identifikation dieser Erkrankungen ist meist nur auf der Grundlage einer Kombination von klinischen, röntgenologischen, labormedizinischen und anderen Merkmalen möglich. Zur Definition rheumatischer Erkrankungen, des aktuellen klinischen Zustands, der Prognose und der Folgen wurden auf der Basis eines Expertenkonsensus anhand von ausgewählten Patientengruppen Kriterien für unterschiedliche Zwecke erarbeitet.
Klassifikationskriterien sind ein Kompromiss aus Sensitivität und Spezifität zur Identifizierung einer Erkrankung. Sie dienen in erster Linie wissenschaftlichen Untersuchungen (epidemiologische Untersuchungen, Therapiestudien), sie werden jedoch in der Praxis häufig als diagnostische Kriterien verwendet. Klassifikationskriterien bestehen aus einer definierten Anzahl von klinischen, röntgenmorphologischen, labormedizinischen oder sonstigen Merkmalen, von denen eine Mindestanzahl nachgewiesen werden soll, um von einer gesicherten Diagnose ausgehen zu können. Sensitivität und Spezifität der Kriterien sind für diese Mindestanzahl von Merkmalen definiert. Alternativ werden sog. Entscheidungsbäume verwendet, die innerhalb eines definierten Katalogs von Kriterien Sensitivität und Spezifität verschiedener Merkmalsgruppen definieren. Die Sensitivität beschreibt dabei die Häufigkeit eines Merkmals oder einer Merkmalsgruppe bei der betreffenden Erkrankung und die Spezifität die Häufigkeit des Fehlens dieses Merkmals oder dieser Merkmalsgruppe bei Patienten mit differenzialdiagnostisch relevanten Erkrankungen oder bei Gesunden.
Eine Besonderheit rheumatischer Erkrankungen ist es, dass einzelne Patienten wesentliche Krankheitssymptome verschiedener Erkrankungen aufweisen können bzw. dass Erkrankungen nicht klar voneinander abgegrenzt werden können. Hinzu kommt, dass das Krankheitsbild oft zu Beginn nicht hinreichend differenziert ist, sodass eine Zuordnung zu einer bestimmten Erkrankung nicht gelingt. Bei den Spondyloarthritiden hat dies dazu geführt, dass Klassifikationskriterien für eine Krankheitsgruppe definiert wurden, die es auch erlauben, "undifferenzierte" Fälle einer Krankheitsgruppe zuzuordnen, wo die Zuordnung zu Einzelerkrankungen nicht gelingt.
Tabelle 1. Übersicht über Klassifikationskriterien in der Rheumatologie
Literatur
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(c) 2010 Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V., Letzte Änderung am 28.02.2012